# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1862_S101 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zur Lehre von der Uebertragung von Rechten u. Pflichten des geistl. Priesterthums. 101 nicht der Kirche, sondern der ganzen Welt das Schlüsselamt von Gott anvertraut ist. Die gezogene Folgerung nun können wir als den Standpunkt unserer Gegner bezeichnen, wenn man das Standpunkt nennen will, von dem man nach Belieben wieder abspringt. Ehe wir jedoch etwas näher darauf eingehen, wollen wir sehen, welche Fehler unsere preußischen Brüder in unserer, d. i. der alten lutherischen Lehre, glauben entdeckt zu haben. Past. Crome schreibt: „Mit dieser viel bewegten Uebertragungs⸗Theorie ists ein sehr gebrechliches Ding. Zuerst, wer giebt einem Menschen, dem Gott ein Amt giebt, wie dem Christen das Schlüsselamt, Recht und Fug, dasselbe von sich abzulegen und auf einen andern zu übertragen? Ich weiß, wie ihr darauf antwortet: Das hat der HErr selbst befohlen. Aber zuvor noch dies andere: Wie kann ein Christ sich von seinem Schlüsselamt los machen und es auf einen andern legen? Er hat es ja durch Taufe und Glaube. Er müßte die Taufe abwaschen, den Glauben ausreißen, dann würde er der Schlüssel ledig, sonst nicht. Sieh doch, lieber Brunn, welch ein todtes mechanisches Ding ihr aus dem Schlüsselamt macht mit eurer Uebertragungstheorie. Und was nun ein Christ täglich thut und übt, wenn er das Evangelium in seinem Munde führt, ist das nicht Schlüsselamt? Wie kommt er denn dazu, es doch zu haben, wenn er es abgegeben hat? Hat er es getheilt? nach welchem Maß und Verhältniß?“ — Da liege ich nun, o Kriton! von solcher Rede getroffen, sprachlos da! rief Socrates, als ihm der Sophist Dionysodoros den vermeinten Unsinn nachgewiesen hatte, in den er sich verrannt habe, da er behauptete, er könne, was sein sei, selbst wenn es lebendige Wesen wären, wie Ochsen und dergleichen, verkaufen, da er doch zugebe, Zeus sei sein Gott, den könne er doch nicht verkaufen! — Da wir uns hier in ähnlicher Lage befinden, so werden wir wohl unseren Gegner um Belehrung bitten müssen, wenn wir fragen: Wie geht es doch zu, daß wenn Herr Pastor Crome es für seine Pflicht hält, seine Ausstellungen an unserer Lehre zu veröffentlichen, diese Veröffentlichung durch den Buchdrucker und Buchhändler geschieht? Es war doch nicht deren Pflicht? Und wenn Eltern im Bewußtsein ihrer von Gott ihnen befohlenen Pflicht, ihren Sohn durch Unterricht zu erziehen, diesen einem Lehrer zu diesem Zwecke übergeben, so hat der Vater also durch diese That seine Vaterschaft ausgerissen und die Mutter ihre Jungfräulichkeit in integrum restituirt. Da nun aber dies rein unmöglich ist, wäre es da nicht nothwendig, daß man allen Eltern bekannt machte, welcher monströsen That sie sich schuldig machten, wenn sie in der Ausrichtung ihrer Pflichten sich von anderen Menschen helfen ließen? Wir haben nie gelehrt, daß der Christ bei Berufung eines Pfarrers sein Schlüsselamt von sich ablege, und ebensowenig, daß der HErr selbst befohlen habe, es abzulegen. Das aber sagen wir: Wenn ein Christ mit anderen zu einer christlichen Gemeinde zusammentritt, so haben sie alle mit einander als geistliche Priester die Pflicht, das Predigtamt auch auf eine öffentliche Weise ihnen selbst und anderen zu Nutz auszurichten; nach außen