# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1862_S98 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 98 Zur Lehre von der Uebertragung von Rechten u. Pflichten des geistl. Priesterthums. wohl das Dargebotene ablehnen, wenn wir uns auf Melanchthon berufen, auf den Past. Crome selbst bedeutsam, als auf den Mann der Wissenschaft verweist, welcher sagt, daß was von den gemeinen Gesetzen der Logik verurtheilt wird, von der Stimme Gottes selbst verurtheilt ist. Wollen wir nun, was wir nach 1 Thess. 5, 21. zu thun schuldig sind, den angebotenen Ersatz für unsere odiöse Lehre von der Uebertragung einer Prüfung unterwerfen, so möchte es zum richtigen Verständniß desselben erforderlich sein, zuerst den Punkt zu kennen, welchen unsere Gegner noch mit uns gemeinsam festhalten, von dem aus jedoch die Lehren auseinander treten. „Es ist darüber kein Streit unter uns,“ sagt Past. Crome in seiner „Antwort an Brunn,“ „daß die Schlüssel des Himmelreichs der ganzen Kirche gehören und zwar nicht etwa blos nach ihrem Effect oder ihrer Frucht, sondern eben als das, was sie sind, als Macht und Gewalt. Auch darüber nicht, daß diese Kirche nicht ein abstracter Begriff, nicht ein über allen schwebendes mythologisches Wesen, nicht eine moralische oder juristische Person, auch nicht die Klerisei, sondern daß darunter die wirkliche Gemeine aller Gläubigen zu verstehen ist, also daß was der Kirche gehört jedem einzelnen Gläubigen gehört, ja daß nur dadurch überhaupt der Kirche etwas gehören kann, daß es von Christo jedem einzelnen Gläubigen gegeben ist und wird.“ Und Past. Ebert sagt in seinem Aufsatze: „Prediger und Pfarrer“ in demselben Hefte der genannten Zeitschrift: „Das vom HErrn Jesu seinen Jüngern befohlene Predigtamt, vom welchem Augsb. Conf. 5. die Rede ist, haben alle gläubige Christen.“ Ferner sagt Past. Crome: Das Predigtamt sei „ein eignes Amt zur öffentlichen Verwaltung der Schlüssel“ und werde „vermöge des Auftrags von der Gemeine“ geführt, und „das Object seiner Schlüsselverwaltung sei diese Gemeine und jeder einzelne in ihr als Glied derselben;“ und Past. Ebert: „Der öffentliche oder Gemeindeberuf ist die Forderung, daß die potentia des Predigens zum öffentlichen actus werde und sich die Gemeinde zum Objecte nehme.“ Darin also ist völlige Uebereinstimmung: das Predigtamt, welches alle Christen haben und das Pfarramt, welches nur Einzelnen in der christlichen Kirche zu Theil wird, ist wesentlich dasselbe Amt, d. h. durch beide Aemter werden dieselben Verrichtungen bezeichnet. Der Unterschied zwischen beiden besteht nur darin, daß durch das Pfarramt diese Verrichtungen im Auftrage einer Gemeinde und an dieser Gemeinde, also auf eine öffentliche Weise ausgeübt werden, daß das Pfarramt überhaupt erst durch eine äußerliche Gesellung von Menschen ins Dasein gerufen wird, während das Predigtamt schlechthin mit dem Glauben, der in die Kirche einverleibt, dem Menschen aufgetragen wird, ohne bestimmte Begrenzung des Objectes, an dem es ausgerichtet werden soll. Auf die Frage: Was veranlaßt die Christen neben dem Predigtamt, das sie alle als Glieder der Kirche haben, das Pfarramt aufzurichten? antwortet Past. Crome: „Ein Haufe, Versammlung und Gemeine, die Gottes