# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1862_S95 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 95 freilich aber von diesem Körper nicht wegen Unterschiede in der Lehre, sondern wegen Unzu⸗ friedenheit mit dem Kirchenregiment getrennt hat. Sie führt den Namen: „Die Con⸗ ferenz der unabhängigen Methodisten⸗Kirchen in den Vereinig⸗ ten Staaten,“ und ist zu New York durch den Zusammentritt von sechs Pastoren, die einen siebenten ordinirt und unter sich aufgenommen haben, ins Leben getreten. Aus den angeführten Gründen, die sie zur Rechtfertigung ihres Austritts und ihrer Neugestaltung vorbringen, ersehen wir, daß allerdings auch das bischöfliche Regiment der Methodisten ein kostspieliges Ding ist, indem die sechs oder sieben Bischöfe zusammt den „vorsitzenden Ael⸗ testen,“ die die Kirche regieren, derselben jährlich nahezu eine Viertel Million Dollars kosten. Und da dieselben nicht nur das ausschließliche Ordinationsrecht, sondern auch das Vorrecht haben, bei ihren vierteljährlichen Besuchen in den Gemeinden allein das Abend⸗ mahl verwalten zu dürfen mit Hintansetzung des Ortspastors, so ist das immerhin beschwe⸗ rend. Auch ist die Forderung der Ausgetretenen gerecht, daß die Laien Antheil am Kir⸗ chenregiment haben sollten, dann ihre Bestreitung der Nothwendigkeit eines dreigegliederten Kirchenamtes, eines Amtes der Diakonen, der Aeltesten und der Bischöfe, ferner ihr Ein⸗ spruch gegen das fortwährende willkürliche Versetzen der Pastoren. Doch die so verderbte Lehre bleibt ja leider dieselbe, und wenn mehrere der Ausgetretenen diesen Schritt deshalb gethan haben, weil ein großer Theil der bischöflichen Methodisten die Sclaverei nicht ver⸗ werfen, so ist dies allerdings verkehrt. Auch zeigt sich der radikale Sinn dieser Leute, die ihre Herkunft nicht verleugnen können, in der Behauptung, daß jeglicher Unterschied und jede Ueberordnung eines Pastors über andere römisch sei. Endlich fehlt auch das weite, methodistische Liebesherz nicht, das brüderliche Genossenschaft mit allen andern Körperschaf⸗ ten evangelischer Christen erlaubt. Weitherzig in der Lehre und eng in der Verfassung und anderen äußeren Dingen — so wills ja unsere auf den Kopf gestellte Zeit haben. — C. II. Ausland. Aus Mecklenburg, 20. December. Der ehemalige Professor Dr. Baum⸗ garten in Rostock ist von dem akademischen Gericht daselbst wegen der in seinen Schriften: „Der kirchliche Nothstand in Mecklenburg“ und „Soll die mecklenburgische Landeskirche zu Grunde gehen?“ enthaltenen Preßvergehen gegen den Consistorialrath Krabbe, gegen den Oberkirchenrath, gegen die mecklenburgischen Pastoren und gegen den Beichtvater des Consistorialraths Krabbe zu einer achtwöchigen Gefängnißstrafe und zu einer Geldstrafe von 100 Thalern verurtheilt worden. Auch sollen die nicht in Privatbesitz über⸗ gegangenen Exemplare beider Schriften vernichtet werden. (A. Kz.) „Freimund“. Der bisherige ausgezeichnete Redacteur dieses interessanten, reich⸗ haltigen, wahrhaft populär geschriebenen Blattes, Herr Pastor Wucherer, nimmt in der letz⸗ ten Nummer dieses Blattes im vorigen Jahre von seinen Lesern Abschied. Ein Dr. We⸗ ber in Neudettelsau wird von nun an die Redaction übernehmen. Nur die allmonatliche politische Um⸗ und Ueberschau wird Wucherer noch ferner für das Blatt liefern. Wien. Wie es hier um die s. g. lutherische Gemeinde steht, läßt sich daraus schließen, daß die Gemeinde zur Wiederbesetzung ihrer vakant gewordenen ersten Predigerstelle fünf Candidaten aufgestellt hat, welche sämmtlich Rationalisten sind; zu ihnen gehört sogar der berüchtigte Diakonus Sulze in Osnabrück. „Löhe über die symbolischen Bücher ꝛc.“ Ueber diese Materie bringt der „Kirchenfreund“ einen längeren Abschnitt aus Löhes „Kirchlichen Briefen“ in Vilmars pastoral⸗theologischen Blättern. Derselbe enthält nun freilich nichts Neues, sondern zeugt nur abermals von der leider schon allbekannten bedenklichen Stellung des Verfassers zu dem Bekenntniß seiner Kirche. Merkwürdig ist hier nur die große Perfidie, mit welcher er sich über diesen Punkt ausspricht, gewiß zu herzbrechender Betrübniß für alle treuen Söhne der Kirche, zumal für solche, die, wie der Schreiber dieser Zeilen, ihm aus einer früheren, besseren Zeit vieles verdanken. Ganz rechtgläubig hebt er mit dem Satze an: „Ich stimme den symbolischen Büchern der lutherischen Kirche bei, nicht so weit (quatenus), sondern weil (quia) sie dem göttlichen Worte entsprechen.“ Aber welch eine sophistische Verklau⸗ selirung, die den Satz in das gerade Gegentheil, in das schändlichste, willkürlichste, unge⸗ messenste quatenus verkehrt, folgt sofort als ein hinkender Bote hinterdrein! „Wenn ich ihnen — den symbolischen Büchern — aber beistimme, weil sie dem göttlichen Worte ent⸗ sprechen, so heißt das nicht, weil jedes Wort in ihnen dem göttlichen Worte entspricht, oder jede Wendung, jede Darstellung, sondern es heißt ganz einfach, weil die Lösung der im 16. Jahrhundert zwischen den Kirchen obschwebenden Streitfragen, also die eigentlich sym⸗ bolischen Sätze dem göttlichen Worte entsprechen.“ Welches nun aber diese „eigentlich symbolischen Sätze“ seien, das wird wohlweislich nicht gesagt, und somit Weitschaft genug gelassen, jede noch so klar darin bezeugte Lehre unter dem Vorwand von sich abzuwei⸗ sen, das sei ja kein eigentlich symbolischer Satz. Daß dieser Schalk wirklich, nicht etwa