# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1862_S84 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 84 Die vereinigte Bayerische Generalsynode. liche Weg, den eine Synode bei solchen Angelegenheiten zu betreten hat. Der Buffaloische ist ein unchristlicher, unanständiger Judenweg. — Möge Gott die Buffaloer bekehren, daß sie nicht umkommen auf ihren Irrwegen! — —— (Eingesandt.) Die vereinigte Bayerische Generalsynode. Unter dieser Aufschrift findet sich in der „Allgemeinen Kirchen⸗ Zeitung“ eine Reihe von Mittheilungen, denen wir, gewiß im Interesse vieler Leser, Folgendes auszüglich entnehmen zu müssen glauben: Die Sy⸗ node für die beiden Consistorialbezirke der lutherischen Kirche Bayerns, für die Bezirke Ansbach und Bayreuth, war diesmal eine vereinigte Gene⸗ ralsynode. Sie wurde zu Ansbach auf dem königlichen Schlosse gehalten und währte vom 24. November v. J. bis 8. December incl. Zugegen wa⸗ ren: außer einem königlichen Commissär, dem Dirigenten, 5 Consistorial⸗ commissaren und dem Abgeordneten der theolog. Facultät zu Erlangen noch 136 Abgeordnete aus den 64 Dekanatsbezirken und zwar 64 Prediger und eben so viele Laien. Als königlicher Commissär fungirte der Appella⸗ tionsgerichtsdirector von Gombart aus Neuburg, Dirigent der Synode war der Oberconsistorialpräsident und Reichsrath Dr. von Harleß. Von dem er⸗ steren wird berichtet, daß er ein entschieden gläubiger Mann sei, der seiner Zeit viel für die Gründung einer lutherischen Gemeinde in Neuburg gethan, standhaft deren Rechte gegen das Ministerium Abel vertheidigt und deßhalb vieles zu leiden gehabt habe. Der trefflichen, anregenden und herzgewinnen⸗ den Ansprache des Dirigenten von Harleß bei Eröffnung der Synode entneh⸗ men wir folgende bezeichnende Stelle: „Die Kirche ist noch viel mehr, denn jedes andere Gemeinwesen, dem Leibe gleich, dessen Gesammtwohl in dem Maße gefährdet wird, in welchem Glied gegen Glied sich kehrt, und dessen Gedeihen in dem Grade gesichert ist und zunimmt, in welchem alle Glieder trotz der Be⸗ sonderheit ihres Berufes einem gemeinsamen Dienst und einer gemeinsa⸗ men Pflicht unter dem einen Haupt, welches ist Christus der Herr, sich in gegenseitiger Darreichung unterordnen. In diesem Sinne begrüße ich auch die dießjährige Generalsynode als jene, an deren Berathungen eine erhöhte Zahl von Gemeindegliedern theilnimmt. Möge hiermit die letzte Spur des Gedankens schwinden, als handle es sich bei uns darum, Interessen der Geist⸗ lichkeit mit jenen der Gemeinden in ein wahres oder vermeintliches Gleich⸗ gewicht zu bringen. Wenn es so stünde, so wäre schon etwas faul unter uns. Denn in der Kirche, so sie wirklich Leib des Herrn ist, gibt es nicht Stände, Klassen, Berufe, Glieder, deren Interessen einander widerstritten und deren Widerstreit erst auszugleichen wäre. Wo es in Wahrheit heißt und gilt: „„Ein Herr, Ein Glaube, Eine Taufe, Ein Gott, und Vater Aller, der da ist über uns Allen, und durch uns Alle und in uns Allen“ “— da kann das Interesse Aller nur dieß sein, die Einheit des Geistes