# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1862_S83 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kritik des Berichts der Siebenten Synode der aus Preußen ꝛc. 83 werden, anzuzeigen, „ob und wie viel und bis zu welcher Zeit sie diese Schuld abzutragen gedenken, mit Angabe ihrer billigen und gerechten Gründe, im Fall sie einen Theil dieser Schuld ihr zu erlassen bittet; worüber dann nach beigefügtem Bedenken der Präpositi dem Ministerio das christliche Urtheil und etwa nöthige Ermahnungen zustände.“ Man sieht voraus, wahrscheinlich durch Erfahrung darüber belehrt, daß trotz „aller Mühe und Pflichterfüllung der Pastoren und Kirchenvorstände dennoch zu⸗ letzt eine Schuld übrig bleibt.“ Mit dieser Schuld soll dann wieder ebenso wie mit der frühern verfahren werden, nämlich, daß sie „vom Kirchen⸗ ministerium unter sämmtliche Gemeinden nach Verhält⸗ niß ihrer Kräfte vertheilt“ wird. Die „Kräfte“ sind natürlich das Vermögen. Das Kirchen⸗Ministerium vertheilt also die Abgaben nach dem Vermögen der Gemeinden. — Wie die einzelnen Gemeinden ihren Theil aufbringen, ist ihnen überlassen. Was liegt aber näher, als daß jede Gemeinde in demselben Geiste verfährt, nach welchem die Synode handelt. Der Vorstand wird also auch den zu leistenden Beitrag unter sämmtliche Gemeindeglieder „nach Verhältniß ihrer Kräfte“ vertheilen. — Welch tiefer Schaden durch ein solches ganz miserabeles Verfahren in den Gemeinden angerichtet wird, ist gar nicht zu sagen. An die Stelle der freien Liebe, die um der großen Gnaden und Gaben Gottes in Christo Jesu willen mit Freuden Opfer darbringt, tritt der controlirende Rechengeist, der einmal genau überlegt und abmißt, ob die eigene Gemeinde auch nicht zu hoch besteuert ist im Verhältniß zu den andern Gemeinden. Dann geht das Rech⸗ nen und Taxiren des Vermögens der Gemeindeglieder unter einander an; wie viel Acker Land jeder hat, ob Jemand ein eigenes Haus hat, ob er Ka⸗ pitalien ausstehen hat u. s. w. Keiner will mehr geben, als er nothwendig muß. Denn unter des Gesetzes Herrschaft erstirbt die freie Liebe. — Wahr⸗ lich, will eine Synode die Quelle des Gebens gründlich verstopfen und Zank, Streit, Eifersucht, Lug und Betrug fördern, so muß sie es nur so anfangen, wie die kluge Buffalo⸗Synode, die von ihrem Senior offenbar vom Christen⸗ thum ins Judenthum zurückgeführt wird. Was wäre Grabau willkomme⸗ ner, als wenn er sagen könnte: auf göttlichen Befehl hat jedes Ge⸗ meindeglied von allem, was es hat, den Zehnten zu bezahlen. Und was ist ihm widerlicher und hinderlicher, als das Reich Jesu, das Reich der freien Liebe. Der Gang, den eine christliche Synode in solchen Geldnöthen einzu⸗ schlagen hat, ist ja ganz einfach. Der Herr Jesus zeigt ihn an, wenn er sagt: „Bittet, so wird euch gegeben!“ Zunächst haben alle Sy⸗ nodalen brünstig und gläubig ihr Gebet zu dem zu richten, von dem alle gute Gabe kommt, auch die Beiträge der Gemeindeglieder. Dann haben diesel⸗ ben den Gemeinden die Noth klar vorzulegen und sie zu bitten im Hinblick auf die empfangene große Liebe Gottes nun auch ihre Liebe leuchten zu lassen, denn einen fröhlichen Geber habe Gott lieb! Das ist der christ⸗