# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1862_S81 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kritik des Berichts der Siebenten Synode der aus Preußen ꝛc. 81 liche Widerwille gegen den Vollzug eines Bannes genommen? Werden die Partheifreunde des Sünders dadurch, daß man ihre Gewissensbedenken nicht hören will und trotz all ihres Widerspruchs den Bann durchsetzt, nun dem Sünder weniger anhangen, ihn ernstlicher als bännisch halten und meiden? Wird der Sünder erschrecken über die Folgen seiner Unbußfertigkeit, daß er geschieden und gemieden ist von allen Gliedern der Gemeinde, und ihm so schon die letzte Scheidung vor dem jüngsten Gericht vorgebildet wird, wenn die „Mehrzahl“ der Gemeinde sich um so näher an ihn schließt, je mehr sie meint, daß ihm zu nahe geschehen, und je erbitterter sie selbst ist, daß ihren Bedenken keine Rechnung getragen? Was kann die Folge solches unreifen, unverständigen, unchristlichen Bann⸗Verfahrens sein? Nichts anders als tiefe Spaltung, bitterer Streit, Zerreißung der Gemeinden! Wahrlich es ist schlimm, wenn in einer Gemeinde viele ungereifte, irrige und unlautere Kir⸗ chenvorsteher und Kirchenglieder sind, oder wenn gar „die Mehrzahl“ aus solchen Leuten besteht; aber es ist noch viel schlimmer, wenn ein unsinniges Kirchenministerium in einer Gemeinde den Bann ausübt, wo noch kein kirch⸗ licher Sinn und Verstand herrscht, und so die Gemeinde gänzlich zerrissen wird. Wie wenig hat doch Grabau, der große Kirchenregierer, von der himmlischen Weisheit des wahren Regenten der Kirche gefaßt, wenn derselbe sagt Matth. 9, 16. 17.: „Niemand flickt ein altes Kleid mit einem Lappen von neuem Tuch; denn der Lappe reißt doch wieder vom Kleide, und der Riß wird ärger. Man faßt auch nicht Most in alte Schläuche, anders die Schläuche zerreißen, und der Most wird verschüttet und die Schläuche kom⸗ men um. Sondern man faßt Most in neue Schläuche, so werden sie beide mit einander behalten.“ — Satz 6: „Daß ein falscher Bann die Kirche zwar nicht falsch mache, derselbe aber, wo er bewiesen werden könne, abgethan werden müsse, und niemand genöthigt werden dürfe, einen falschen Bann, wie einen rechten zu respectiren, und in Worten, oder durch die That den falschen Bann recht zu heißen.“ — Grabau antwortet: „In diesem Satze ist so viel wahr, daß ein falscher Bann die Kirche noch nicht falsch macht, daß solcher auch, wenn er bewiesen ist (nicht bloß wie es hier heißt, bewiesen werden kann) abgethan werden muß. — Falsch aber ist, daß Niemand genöthigt werden dürfe, einen falschen Bann, wie einen rechten zu respectiren ꝛc., wenn er als falsch bewie⸗ sen werden könne; denn es ist mit dem bloßen können in der Christen⸗ heit nicht genug, sondern es wird billig der wirkliche, d. h. ordentliche und öffentliche Erweis seiner Irrigkeit oder Falschheit dazu erfordert, d. i. aus Gottes Wort und mithin auch nach bestehender evangelischen Kirchenord⸗ nung?“ — Was ist der Herr Senior doch über diesen Satz so sehr grämlich und wie beantwortet er denselben doch so über alle Maaßen läppisch. Er sagt, mit dem bloßen können ist es in der Christenheit nicht genug, noth⸗ wendig ist, daß der falsche Bann als solcher auch bewiesen ist. Wie ist er aber nun in aller Welt zu beweisen, wenn er nicht als solcher bewiesen werden kann? Hätten die Fragesteller gesagt, daß der falsche Bann, wo er bewiesen