# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1862_S75 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kritik des Berichts der Siebenten Synode der aus Preußen ꝛc. 75 überzogen, damit die unschuldigen Fischlein nichts Böses merken sollen, es wird genannt, „ein erwarten, beanspruchen,“ statt aus Herrsch⸗ sucht, sagt er, „aus Schicklichkeit“ (ein wirklich schöner Köder, ein lieb⸗ licher, glatter Bissen!) und wenn nun die lieben Thierchen angebissen haben, dann zieht er zu und ruft: Ihr dummen Fische seid gefangen! Wollen die Fische Umstände machen und sagen: Nein, wir kommen doch nicht, wir haben die Freiheit auch „aus Schicklichkeit“ wegzubleiben, Gehorsam in Mittel⸗ dingen ist keine Gewissenssache. So antwortet der Fischfänger wieder: ihr thörichten Dinger, ich fange euch ja nicht als „Staatsobrigkeit,“ sondern „beanspruche“ euch nur „aus Schicklichkeit.“ Und nun ist euer Gehorsam „Gewissenssache,“ wollt ihr ungehorsam sein, mich vergeb⸗ lich ziehen lassen, da ich euch doch nur „aus Schicklichkeit erwarte,“ so handelt ihr gegen euer Gewissen, thut wissentliche Sünde, und werdet ver⸗ dammt werden in den tiefsten Höllengrund! Die armen Fische! Merkwürdig ist der Unterschied, den Grabau herausstudirt hat und nun feststellt, zwischen der Ehre gegen die leiblichen Väter und die Obrigkeit und gegen die Hirten und Lehrer in der Kirche, erstere sei „leiblicher Art,“ letztere „höherer und nur geistlicher Art.“ Wie ist das zu ver⸗ stehen? Besteht die „leibliche“ Ehre vielleicht darin, daß man unter andern vor der Obrigkeit sich nur mit dem Leibe beugt, der „geistliche“ aber darin, daß man sich vor den Pfarrherrn auch mit der Seele bückt? Sol⸗ len wir denn den Eltern und der Obrigkeit nicht auch geistliche Ehre erzeigen, sie nicht lieb und werth halten? Und gebührt den Hirten nicht auch leibliche Ehre? Was für wunderliche Dinge kommen doch aus diesem Buffalo! Satz 3: „Daß die Kirchensachen, die Gott nicht selbst befohlen, den Gemeinden nicht aufgedrungen, sondern auf dem Wege der Belehrung und freien Uebereinkunft in der Liebe eingeführt werden müßten, und es daher Unrecht sei, wegen Einführung solcher Sachen Gemeinden zu zerreißen.“ Man sieht, wie den Fragestellern das schmähliche Zerreißen der Gemein⸗ den zu Johannisburg, Wollcottsville ꝛc. durch das Aufdringen der Centcasse doch etwas schwer aufs Herz gefallen ist. — Pastor Grabau antwortet mit dem alten Gesange: vom „gebühren“ des Gehorsams ꝛc. Welche Melodie er aber noch durch eine hinzugefügte Variation verschönert. „Und darum gebührt es ihnen, in diesen Fällen den Bischöfen gehorsam zu sein, nicht jure divino (aus göttlichem Recht), sondern e luce divina et e fructu evangelii, d. i. aus dem göttlichen Licht des Evangelii und seiner Frucht. Von einem Aufdringen kann da nur noch Jemand reden, dessen Herz von der Erkenntniß des Evangelii und des Neuen Testaments nicht geleitet wird, und z. B. meint, es sei hier eine freie Uebereinkunft in der Liebe nöthig! Diese Idee würde die Confession und die F. C. in der That auf⸗ heben; denn die freie Uebereinkunft in der Liebe wäre gar kein Gehorsam gegen die Bischöfe mehr, sondern eine Art Contract, aus Liebe mit ihnen gemacht, mithin wieder äußerliches Gesetzeswerk.“ — Vorhin sagte Grabau, daß das „gebühren“ nicht „aus göttlichem Recht“ verlangt werden könne,