# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1862_S74 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 74 Kritik des Berichts der Siebenten Synode der aus Preußen ꝛc. zwiefachen Ehr⸗Gehorsam. Denn einmal sagt sie von solchem Gehorsam, der dem Predigtamt aus göttlichem Recht erzeiget wird, sofern es die reine Lehre Christi treibt und vertheidigt; dann aber auch von solchem, der alles Gute, das aus der reinen Lehre folgt (!), gerne annimmt, wo es die Umstände und Noth der Kirche und der mitverbundenen Glaubens⸗ genossen erfordert. Diesen letzten Gehorsam nennt die Confession „„u m Liebe und Friedens willen““ und sagt, daß es den Pfarrleuten gebühre, denselben zu erweisen, während der erstere aus göttlichem Rechte zu leisten sei.“ — Wenn Grabau noch Scham hätte, so hätte er diese Worte nicht geschrieben, er zeigt sich darin als einen ganz schändlichen Gewissens⸗ verwirrer. Man bedenke nur, wie er das vierte Gebot auflöst. Er setzt obigen zwiefachen Gehorsam ins vierte Gebot, sagt aber, nur der Lehr⸗Ge⸗ horsam sei „aus göttlichem Rechte zu leisten,“ der Liebe⸗ und Friedens⸗Gehorsam aber nicht, und doch gehört der Liebe⸗ und Friedens⸗Ge⸗ horsam nach Grabau's Lehre ins vierte Gebot. Ist denn das vierte Gebot nicht „göttlichen Rechtes?“ Die unglücklichen Gemeinden und Prediger, die unter diesem Menschen gefangen liegen, der gotteslästerlicher Weise Kirchenordnungs⸗Sachen, die man um Liebe und Friedens willen halten, aber auch, wenn man andere nicht ärgert, unterlassen kann, ins vierte Gebot setzt, und somit gegen die ausdrückliche Warnung unserer A. C. „Sünde setzt in dergleichen Dingen und beschweret also die Christen mit der Knechtschaft des Gesetzes.“ Und der sie dann zugleich so schmählich an der Nase herum zieht. Der ihnen sagt: Ja, sehet in Mittel⸗ dingen, Kirchenordnungs-Angelegenheiten, welche die Lehre nicht betreffen, seid ihr keinen Gehorsam schuldig als „aus göttlichem Recht.“ Wer z. B. die Centcasse nicht haben will, braucht dieselbe nicht anzunehmen, als „aus göttlichem Recht.“ Wenn die Unglücklichen nun aber antworten: nun so wollen wir sie nicht, sie gefällt uns nicht, wir wollen bei unserer alten Ord⸗ nung bleiben. So sagt ihnen der Senior: Wo denkt ihr hin! mit nichten, durchaus nicht, das geht nicht! Gehorsam sein müßt ihr, das „gebührt“ euch, wenn auch nicht „aus göttlichem Rechte,“ so doch aus dem „vierten Gebote.“ O weh! Was sind sie angeführt, was lacht der Fuchs! Ueber den Gehorsam in Mitteldingen spricht sich Grabau noch weiter aus: „Wenn man sagt: „„Gehorsam in Mitteldingen nicht fordern dürfen,“ und es wird jenes „„fordern““ so verstanden, wie eine Staatsobrigkeit mit dem weltlichen Schwerdt fordert; so ist es richtig, daß solcher Gehorsam in der Kirche nicht gefordert noch verlangt wird: sondern wir fordern d. h. erwarten und beanspruchen aus Schicklichkeit (!!) nur den Gehorsam, der den Pfarrleuten in diesen Fällen, d. h. in christlichen Ord⸗ nungen und Mitteldingen gebührt ... In einem andern Sinne ist dieser Gehorsam keine Gewissenssache“ (Also in diesem Sinne, wenn ein Prediger „fordert,“ im Sinne von „erwarten,“ dann ists eine Ge⸗ wissenssache!) O, was ist dieser Menschen-Fischer klug, wie versteht der das Fische fangen! Das „fordern“ wird erst wie eine Angel mit einem Köder