# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1862_S72 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 72 Kritik des Berichts der Siebenten Synode der aus Preußen ꝛc. ren Gemeinde öffentlich zugefügt. Und die Kirche, der Leib Christi, ist doch eine öffentliche Zusammenfügung, ein „öffentliches kirchliches Zusammengehören". Das ist die Weisheit, die „der Kopf" des Senior Ministerii an den Tag fördert, und die er seinen Synodalen einflößt. Von Seite 17 an werden die eigentlichen Verhandlungen mitgetheilt. Die Pastoren Müller, Habel, Schwankowsky und Grätz waren mit Grabau in Streit gerathen wegen einer Bannsache (bekanntlich ein Hauptamtsgeschäft der Buffaloer), sie warfen ihm Partheilichkeit vor und waren Willens zu secediren. Auch setzten sie „sieben Lehrsätze" auf, deren Besprechung den Hauptgegenstand der Verhandlung bildet. Wir wollen diese Sätze hier wiedergeben und Grabaus Beurtheilung und Widerlegung derselben dann auch ein wenig beurtheilen. Satz 1: „Daß Gott der Herr in seiner Kirche keine menschliche Obrigkeit geordnet hat, und es auch nicht leiden will, daß in der Kirche irgend Jemand, sei er Prediger oder Laie, — Obrigkeit über seine Mitchristen suche, oder Jemand seinen Mitchristen Herr und Meister nenne, oder sich von andern so nennen lasse." Gegen diesen Satz, sagt Grabau, wäre nichts zu erinnern, „wenn er die nöthige Klarheit hätte." Grabau giebt ihm nun dieselbe, d. h. er hüllt den an sich ganz klaren und einfachen Satz in eine solche salbungsvolle Finsterniß, daß die Fragesteller zuletzt gar nicht mehr wissen, welchen Satz sie eigentlich behauptet haben, und ja! sagen zu der Beantwortung einer Frage, die sie gar nicht stellten. — Grabau sagt: man müsse von dem Begriffe „menschlicher Obrigkeit" die „politisch-weltliche und die römisch-spiritualistische Ansicht" abtrennen, sonst „könne man christliche Kirchengerichte in Consistorien, Ministerien, Synoden ꝛc. dem Worte Gottes gemäß haben." Das ist der kurze Sinn der langen Sätze. Diese Erklärung fanden die Herrn Synodalen „für völlig richtig." Völlig richtig ist nur das, daß sie den Fuchs fangen wollten, aber der war klüger als sie, roch den Braten, ging um die Falle herum, und entwischte ihnen mit innerlichem Hohnlachen — denn es handelt sich in dem Satze durchaus nicht darum, ob man Kirchengerichte ꝛc. haben könne; wer bezweifelt das? Sondern, ob Gott in seiner Kirche eine menschliche Obrigkeit geordnet hat, ob Kirchengerichte, Ministerien ꝛc. von Gott geordnet sein oder nicht. Wie geht doch Grabau um diese Frage so schlau herum! Erst sagt er, man müsse vom Begriffe „menschlicher Obrigkeit" falsche Begriffe abtrennen; aber dann bliebe ja doch noch immer übrig, eine recht begriffene „menschliche Obrigkeit in der Kirche von Gott geordnet." Darum geht er noch einen Schritt von der gefährlichen Falle weiter rückwärts und spricht: man „könne" doch, unsern Symbolen und alten Kirchenordnungen gemäß, Kirchengerichte in Consistorien ꝛc. haben. Theuerster Senior! hätten seine Synodalen sagen sollen, treiben Ew. Ehrwürden doch keine Jagdgeschichten mit uns, und behandeln Sie uns nicht gar zu sehr wie dumme Jungens. Wir fragen ja nicht, ob