# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1862_S69 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kritik des Berichts der Siebenten Synode der aus Preußen ꝛc. 69 licher Ordnung, mit dem Schutz über die Frommen und mit Gerechtigkeit gegen die Lästerer und Geizigen." Was heißt die Obrigkeit regiert mit dem Schwerdt? Offenbar nichts Anderes, als mit äußerer Gewalt, äußerm Zwang, äußerer Strafe; aber nicht durch Ueberzeugung, durch innere Ueberführung des Gewissens. Wie hat es nun eine christliche Obrigkeit anzufangen z. B. Geizige zum Bezahlen der monatlichen Beiträge für die Cents⸗Kasse zu bringen? Aeußere Gewalt darf sie nicht anwenden, denn das hieße das Schwerdt oder den Knüttel gebrauchen. Sie dürfte nur das Wort gebrauchen, denn eine andere Waffe giebt es durchaus in der Kirche Gottes nicht; sie müßte also predigen, damit hört sie aber auf, weltliche Obrigkeit zu sein, deren Amt es ist, „das Schwerdt zu gebrauchen", und griffe über ins Predigtamt. Hier findet sich ein unauflösbarer Conflict: „Ausführen" soll die christliche Obrigkeit; führt sie auf christliche oder vielmehr kirchliche Weise aus, so hört sie damit auf zu sein, was sie ist, und thut Sünde, weil sie in ein fremd Amt greift. Führt sie auf weltliche Weise aus, so thut sie wieder schweres Unrecht, denn das Schwerdt gehört nicht in die Kirche. Gesetzt nun aber auch, Gr. könnte eine Obrigkeit dazu heranziehen, daß sie einen Geizigen zwänge, den Cent regelmäßig zu bezahlen, oder einen Lästerer den ausgesprochenen Bann zu respectiren, weil jener sich fürchtete, bei längerem Widerstand ausgepfändet und dieser beigestedt zu werden; was hätte die Kirche Gottes dadurch gewonnen? Was wären die Gemeinden gebessert? Wäre der Geizige dadurch etwa ein Christ geworden und der Lästerer ein gottesfürchtiger Mensch? Hätten sich die Christen solcher Belehrungen zu freuen? Würden die Gemeinden gestärkt durch diese Herbeiziehung der Polizei in der Liebe und Hochachtung gegen das hl. Predigtamt? Ach! wie traurig ist es doch, wie die Gewissen verwirrend, wie die Gemeinden zerstörend, wenn das Reich Christi und das Reich dieser Welt von herrschsüchtigen Geistern in einander gemengt wird. Aber wo die rechte Erkenntniß von der Kirche fehlt, muß immer, wenn auch zunächst nur in den Begriffen (denn die Obrigkeit läßt sich hier so leicht nicht von den Herren Geistlichen mißbrauchen), eine solche wüste Unordnung entstehen. Und die wird um so gefährlicher, je feinere Sophisterei der innern Lüge den Schein der Wahrheit giebt. Welche süße Floskel ist es, wenn es heißt: „die christliche Obrigkeit schützt die Kirche gegen die Werke und Kinder des Unglaubens als Standesglied in derselben, nicht als weltliche Beherrscherin über dieselbe," und welcher Betrug steckt dahinter, wenn es zur wirklichen Ausübung kommt! Denn sind die Kinder des Unglaubens noch äußerliche Glieder der Kirche, so kann die christl. Obrigkeit dieselben doch nicht als „Standesglied" d. h. als weltliche Obrigkeit in den Bann thun, denn was hat die weltliche Obrigkeit mit der Excommunication zu schaffen? Ein Bürgermeister oder. Polizeihauptmann gilt in der Kirche nicht mehr als ein Kuhhirt oder ein Knecht, denn der HErr sagt, ihr seid „alle Brüder", und sie alle haben ein Kind des Unglaubens zu strafen, und wenn es nicht hören will, für einen Zöllner zu halten. In der Kirche soll es keinen andern