# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1862_S65 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang VIII. März 1862. No. 3. (Eingesandt von Past. Brauer.) Kritik des Berichts der „Siebenten Synode der aus Preußen eingewanderten lutherischen Kirche, gehalten vom 28. Octbr. bis 8. Novbr. 1861. zu Buffalo." Als Herr Past. Grabau vor einigen Jahren in der preußisch luth. Kirche Hülfe suchte, wurde der Name der „aus Preußen ausgewanderten luth. Kirche" vom Schilde gestrichen und eine etwas bescheidenere Benennung gewählt. Nachdem die Mission verrichtet aber verunglückt war, erschien die „ausgewanderte luth. Kirche" wieder mit vollem Nachdruck. Nun ist die luth. Kirche wieder aus Preußen noch nicht ganz ausgewandert. — Es hat in der Buffalo Synode bedrohliche Zustände gegeben. Der Senior hat viel Noth gehabt. Denn auch das Herrschen hat seine Dornen, sintemal Herrschergelüste ansteckend sind. Die verschiedenen Gewalten in der Synode sind an einandergerathen und haben sich hart an einander gerieben. Doch hat die überlegene Sophistik des Seniors noch einmal die rebellischen Kräfte wieder in Nebel gehüllt und zu Ruhe gebracht. — Je mehr der Geist weicht, der das Herrschen im Dienen sucht, je mehr man den Kern, die Liebe, verliert und statt dessen in die Schale, das Gesetz, geräth; desto mehr kommt man ins Verfassung - Machen. In den apostolischen Gemeinden finden wir sehr wenig Verfassungs - Mechanismus. Die heil. Apostel richteten in ihren Gemeinden den Glauben und die Liebe auf und dann ging das Andere schon wie von selbst. Die 23 Pastoren der Buffalo Synode werden regiert durch ein synodales Kirchengericht, durch ein Seniorat, durch mehrere Präposituren und durch mehrere Kirchenministerien und doch geht der Synodalwagen nur sehr beschwerlich vorwärts, stößt sehr, und hätte beinahe ganz umgeworfen. Grabau klagt: „Es sind üble Folgen dadurch entstanden, daß der Begriff der Präpositur mit dem des Kirchenministerii von einigen verwechselt wurde. Denn die Präpositur ist praktisch kein Kirchenministerium, sondern eine Hülfe für dasselbe. Wiederum ist der Senior Min. praktisch kein Präpositus, sondern der Visitator der pastores praepositi. Ich finde es daher unbillig, und viel zu weit gegangen, wenn ein Präpositus mit den von ihm zu beaufsichtigenden Pastoren zuerst Präpositur, dann aber auch noch Superintendentur und K. Ministerium sein will. Ein solcher Präpositus hätte in diesem Wege jedesmal eine doppelte Gewalt des Urtheils! einmal