# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1862_S63 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 63 Wort gebundne Gewissen verletzen, und deßhalb bleibt man bei allem Gehorsam gegen das Kirchenregiment, und bei allem Leiden, das uns durch dasselbe treffen kann, doch immer frei, wird aber nie ein Rebell. Dies ist meine seelsorgerliche Antwort an euch, die ihr mich gefragt habt. Auf die Streitfragen lasse ich mich dabei gar nicht ein. Selbst die freien Amerikaner sehen ein, daß die Kirche ohne Kirchenregiment nicht bestehen kann, und üben dasselbe durch Synoden. Ob es nun aber mit Synoden oder ohne dieselben geübt wird, durch Fürsten oder nicht durch Fürsten übertrogen wird, das ist ganz einerlei, göttlich ist und bleibt das Kirchenregiment doch.“ Wir bemerken hierzu nur soviel, daß Herr Pastor Harms mit dieser Antwort nur seine Unkenntniß in der Sache deutlich zu erkennen gegeben hat. Luther schreibt hingegen von den Bischöfen: „Ihr Regieren ist nichts anders, denn Gottes Wort treiben, damit sie Christen führen und Ketzerei überwinden.“ X, 465. „Weder der Pabst, noch Bischof, noch einiger Mensch hat Gewalt, eine Sylbe zu setzen über einen Christenmenschen, es geschehe denn mit seinem Willen; und was anders geschieht, das geschiehet aus einem tyrannischen Geiste.“ XIX, 88. „Da hat nun St. Peter mit Einem Wort (1 Pet. 5, 3.) umgestoßen und verdammt alles Regiment, das jetzt der Pabst führet, und schleußt klar, daß sie nicht Macht haben, ein Wort zu gebieten, sondern daß sie allein Knechte sollen sein, und sagen: Das sagt dein HErr Christus, darum sollst du das thun.“ IX, 821. „Ein Bischof, als Bischof, hat keine Macht, seiner Kirche einige Satzung oder Ceremonie aufzulegen, ohne Einwilligung der Kirchen in klaren Worten, oder auf stillschweigende Art. . . . Darum können wir den Bischöfen weder durch kirchliches noch weltliches Recht die Macht einräumen, der Kirchen etwas zu befehlen, wenn es noch so recht und gottselig wäre, denn es muß nichts Böses geschehen, daß Gutes daraus erfolge. Wollten sie auch mit Gewalt fahren, und dazu zwingen, so müssen wir nicht geherchen, noch drein willigen, sondern eher sterben: den Unterschied dieser zwo Regimente zu erhalten d. i. für den Willen und das Gesetz Gottes, wider die Gottlosigkeit und Kirchenräubereien.“ XVI, 1207. 1209. Preußisch-luth. Kirche. Mit Freuden gewahrt man, daß unter denjenigen Pastoren, welche sich von der Kirchenregiments-Lehre des Oberkirchencollegiums losgesagt haben, die Klarheit in der rechten Lehre im Zunehmen ist. Desto trauriger ist es, zu hören, daß die Spaltungen selbst in den Gemeinden auch zunehmen. Ehlers berichtet: Auch in Rogasen bestehen nun zwei luth. Gemeinen neben einander. Es haben nehmlich dort Lutheraner sich vom O. K. C. getrennt und den P. Könnemann zu ihrem Pastor berufen. Auf ihre Bitte hat Pastor Diedrich diesen am 25. Sonnt. n. Tr. im vor. J. in sein Amt eingeführt. Preußisch-luth. Kirche. Am 31. Oct. v. J. haben sich die PP. Diedrich, Wolf und Räthjen „vor der Hand“ auf einer Conferenz zu Neu-Cöln zu einer Synodal-Gemeine vereinigt. Sie haben dem Königl. Ministerium von allem Mittheilung gemacht und staatliche Anerkennung erbeten. Dr. Graul. Folgendes lesen wir im Leipziger ev.-luth. Missionsblatt vom 15. Oct. v. J.: „Nachdem vor anderthalb Jahren unser früherer Missionsdirector Dr. Graul seinen schon seit längerer Zeit gehegten und mit dem Collegium mehrfach besprochenen Entschluß, das Directorium in andere Hände zu übergeben, ausgeführt und seine frühere Stellung mit der eines Lehrers, namentlich der eigentlichen Missionsfächer, im Missionshause, eines berathenden Mitglieds des Collegiums und Stellvertreter des Vorsitzenden vertauscht hatte, stellte sich je länger je mehr heraus, daß diese damals vereinbarte Ordnung der Dinge mit mancherlei Unzuträglichkeiten verbunden war, welche eine Aenderung wünschenswerth erscheinen ließen. Insonderheit drängte sich dem neuen Director das Gefühl und die Erkenntniß immer unabweisbarer auf, — ein Gefühl, dessen Berechtigung man anzuerkennen nicht umhin konnte — daß er auf diese Weise nicht so völlig in die nöthige Stellung und Thätigkeit hineinzukommen vermöge, wie es das Interesse der Sache selbst erfordere. Dies führte zu wiederholten privaten Besprechungen und Verhandlungen innerhalb des Collegiums, in Folge deren Dr. Graul unter dem 15. October ein durch die obigen Erwägungen begründetes Gesuch um Entlassung aus seiner bisherigen Stellung einreichte. Es ward uns überaus schwer, auf dieses Gesuch einzugehen und einen Mann aus unserer Mitte scheiden zu lassen, welcher seit nunmehr 18 Jahren mit solcher Hingebung, oft unter den schwierigsten und widrigsten Verhältnissen, und begleitet von einem so sichtbaren Segen Gottes seine beste