# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1862_S55 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Etwas über Collegialismus. 55 wohlgeordnete Bücher [methodici libri] wie Philippi Mel. Loci, die ganz ausgezeichnet seien, durch welche ein Theologus und Bischof vortrefflich und überflüssig gerüstet werden könne, daß er mächtig sei in der Predigt der reinen Lehre. Seine Bücher dagegen seien in keiner (systematischen) Ordnung verfaßt, so daß sie noch eine Art Rude et indigestum Chaos seien, welches nun ihm selber nicht leicht sei, in Ordnung zu setzen. — Jedoch, damit nach seinem Tode die Verwirrung durch andere Herausgeber seiner Bücher nicht noch größer würde, weil diese die Ursachen und unterschiedenen Zeiten der Dinge nicht mehr kennten, so habe ihn das Antreiben anderer dazu bewogen, sie in Druck gehen zu lassen. Vor allem aber weise er jeden auf die heil. Schrift selbst, die nun in aller Händen und fast in allen Sprachen da sei. Nachdem er denn seine Amtsgeschichte bis 1521 erzählt hat, schließt er: „„Er sei, wie Augustinus von sich sagt, einer von denen, die durch Schreiben und Lesen vorwärts geschritten, nicht von denen, die aus nichts bald die obersten werden; da sie doch nichts sind, weder gearbeitet haben noch versucht sind, und nichts erfahren haben: sondern auf einen Blick den ganzen Geist der Schrift ausgetrunken haben wollen.““ Hieraus ist klar genug, daß er uns im Jahre 1545 (ein Jahr vor seinem Tode) nicht anweiset, die A. C. aus seinen Schriften, und allein aus seinen Schriften zu erklären.“ *) Pfui über einen solchen After⸗Lutheraner, der des sel. Luthers große Bescheidenheit so schnöde zur Entkräftung, Herabwürdigung und Verdächtigung seiner Schriften und des darin enthaltenen, so klaren und bestimmten, darum aber freilich auch solchen elenden Verdrehern so verhaßten Wahrheits⸗Zeugnisses mißbrauchen und mißdeuten kann. Der möge doch viel lieber heute als morgen dahin gehen, wohin er eigentlich gehört, zu den Jesuiten, die bisher schier allein solcher Sykophanten⸗Streiche fähig gewesen sind. * * * Etwas über Collegialismus. In der Dieckhoff⸗Kliefoth'schen Zeitschrift (Septemberheft v. J.) findet sich eine Abhandlung von Dr. Kliefoth: „Ueber das Verhältniß der Landesherren als Inhaber der Kirchengewalt zu ihren Kirchenbehörden“, worin der Beweis versucht wird, daß die Erhaltung des landesherrlichen Kirchenregimentes zu wünschen sei, nicht allein weil es eine mit dem Worte Gottes und mit dem Wohle der Kirche wie des Staats verträgliche Einrichtung sei, die, aus bewegenden Ursachen getroffen, und dermalen zu Recht bestehend, durch den Lauf der Jahrhunderte der Kirche und dem Staate Segen gebracht habe, sondern auch zur Verhütung schwerer von der Beseitigung derselben zu befürchtenden Uebel. Die Abhandlung enthält viel Unterrichtendes und Beherzigenswerthes. Sie gibt willig zu, daß die Fürsten die Kirchengewalt nicht als einen Ausfluß und als ein Inhärens ihrer landesherrlichen Gewalt, *) Der Sinn der Concordienformel, wenn sie den rechten Verstand der Symbole aus Luther's Werken nehmen heißt, ist also nach Grabau Summa Summarum dieser, daß aus Luther's Werken dieser Verstand nicht zu nehmen sei! L. u. W.