# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1862_S53 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Siebente Synode der aus Preußen eingewanderten lutherischen Kirche ꝛc. 53 selbe soll bei den Zuhörern in Ehre und Liebe stehen, nicht nur an sich, sondern auch nach ihrer von Gott eingesetzten evangelischen Thätigkeit. Da redet nun die Confession von einem zwiefachen Ehr⸗Gehorsam; denn einmal sagt sie von solchem Gehorsam, der dem Predigtamte aus göttlichem Rechte erzeiget wird, sofern es die reine Lehre Christi treibt und vertheidigt; dann aber auch von solchem, der alles Gute, das aus der reinen Lehre folgt, gerne annimmt, wo es die Umstände und Noth der Kirche und der mitverbundenen Glaubensgenossen erfordert. Diesen letzten Gehorsam nennt die Confession „„um Liebe und Friedens willen,““ und sagt, daß es den Pfarrleuten gebühre, denselben zu erweisen, während der erstere aus göttlichem Recht zu leisten sei“ (also jener nicht aus göttlichem Recht und doch um des vierten Gebotes willen — das verstehe wer mag). Und abermal: „Wenn man nun sagt: „„Gehorsam in Mitteldingen nicht fordern dürfen,““ und es wird jenes „„fordern““ so verstanden, wie eine Staatsobrigkeit mit den weltlichen Schwerdt fordert; so ist es richtig, daß solcher Gehorsam in der Kirche nicht gefordert oder verlangt wird“ (wie gnädig!), „sondern wir fordern, d. h. erwarten und beanspruchen aus Schicklichkeit nur den Gehorsam, der den Pfarrleuten in diesen Fällen, d. h. in christlichen Ordnungen und Mitteldingen gebührt; der nämlich die Ehre zum Grunde und die Pflanzung der Liebe und des Friedens zum Zweck und Ziel hat. In einem andern Sinn ist dieser Gehorsam keine Gewissenssache. Denn fürwahr, Gott wollte alle drei Stände mit ihrer ganzen Thätigkeit wirklich in's vierte Gebot verfassen; darum sagt er in diesem Gebot auch eigentlich nur vom ehren, und nichts von Gehorsam. Jenachdem aber die zu erweisende Ehre in jedem Stande ist, so ist auch der Gehorsam, der aus der Ehre gehet ...... Denn bei Kindern ist die Zuchtehre; bei Unterthanen die Regentenehre; bei Kirchgliedern aber die göttliche Lehr⸗ und die christliche Liebes⸗ und Friedensehre gegen ihre Seelsorger in's vierte Gebot eingeschlossen. Wie also die Ehre für einen jeden von Gott geordneten Stand, so ist auch der Gehorsam gegen denselben geartet und gethan. Daraus erklärt sich jenes „„zwiefacher Ehre werth halten,““ 1 Tim. 5, 17.; sowohl von der Ehre des Gehorsams gegen die reine göttliche Lehre, als auch der Liebe und des Friedens in andern rechten und guten Dingen in der Kirche Gottes. (In der That meisterlich ineinander gemengt.) — Und zu dem nächsten, verwandten Satz: „Darum sagt die Confession mit großer Weisheit: Solcher Gehorsam gebührt den Pfarrleuten gegen die Bischöfe, sagt nicht: die Pfarrleute haben mit ihnen, und sie mit jenen einen Vertrag in freier Liebe zu machen! Und die Concordienformel lehrt, daß die Mitteldinge, die nun aufgehört haben, in diesen Fällen Adiaphora zu sein, unser Gewissen verbindlich machen um Christi willen, d. h. im Glauben der Wahrheit und in seiner Liebe; sie sagt nicht, daß wir da noch eines Vertrags mit den Bischöfen in unserer Liebe bedürfen.“ (Es ist in der That eine