# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1862_S51 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Siebente Synode der aus Preußen eingewanderten lutherischen Kirche ꝛc. 51 der Missouri⸗Synode doch ferne davon, diejenigen unsrer Amtsbrüder drüben zu beneiden, die unter dem Kirchenregiment ihrer weltlichen Landesherrn und Oberbischöfe hie und da wohl reichliches Einkommen, Ehre und gutes Gemach und Menschentage, aber keine Gemeinden haben, in denen Gottes Wort, dem kirchlichen Bekenntniß gemäß, seine gestaltende und erziehende Kraft frei und unverkümmert erzeigen kann. — * * * (Eingesandt von Prof. Crämer.) Siebente Synode der aus Preußen eingewanderten lutherischen Kirche ꝛc. Unter diesem Titel liegt uns der neueste Synodalbericht der Buffalo⸗Synode vor. Daß auch in diesem jämmerlichen Dokument unserer wieder in Unehren gedacht sein werde, stund zu erwarten. Die seinsollenden, in der That aber höchst ohnmächtigen Kraftausdrücke: missourische Rotte, missourische Rottendiener, sektische Lehre Missouri's, missourische Schwindelei und Irrthümer ꝛc. sind einmal in den Grabauischen Dokumenten ein stehender Artikel geworden, so sehr, daß man schier an ihrer Aechtheit zweifeln sollte, wenn sie je dieses unfehlbaren Kennzeichens ermangeln sollten. Immerhin kommen wir im Vergleich zu früheren Berichten diesmal noch ziemlich glimpflich davon, und scheint dies die Ursache zu sein, daß sich schier der ganze Bericht um einen Streit dreht, der in dem eignen Ministerio entstanden ist. Bei dieser Gelegenheit übt der Herr Senior Ministerii, Grabau, seine diabolische Kunst: Stellen der heil. Schrift, der Symbole und Luthers nach seinem Sinn zu verkehren, wieder einmal mit so wahrhaft jesuitischer Raffinirtheit, daß es, so sehr uns anwidert, den Grabauischen Koth zu rühren, um der Wichtigkeit der Sachen willen allerdings der Mühe werth wäre, die ganze Verhandlung eingehend zu beleuchten. Möchte sich doch hiezu irgend einer der lieben Brüder, denen mehr Muße vergönnt ist als dem Schreiber dieses, durch folgende wenige, aber in der That herzzerreißende Belege dringend veranlaßt finden. Einige Wisconsiner Pastoren der Buffalo⸗Synode, Müller, Habel ꝛc., hatten über einen gewissen Bannfall in der Gemeine des Pastor A. H. Schultze Bedenken bekommen und sieben Lehrsätze aufgestellt, die sie dem Herrn Senior Ministerii zusandten. Als nun diese Sache auf der Synode verhandelt wurde, äußerte, l. Synodalbericht S. 22, Past. Müller eines seiner Bedenken wörtlich also: „Er, M., finde dieses Urtheil (das betreffende Urtheil Grabaus) darin unrichtig, daß es den Bann über C. für gerecht erkläre. Beweis: Dr. Luther sage in der Schrift von den Schlüsseln: Man solle niemand bannen, den die Gemeinde nicht für bännisch hielte. Daraus folge: daß der Pastor in Emmot (Schultze) nicht hätte bannen sollen, bis er die Gemeineglieder zu der Ueberzeugung gebracht hätte, daß C. unbußfertig sei: Wenn dies nicht der Fall sei, könne die Gemeine ihn nicht