# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1862_S48 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 48 Das neue Zeitblatt über uns arme Missourier. vielleicht weniger durch unsre Aussprache, als durch die überzarten, nervösreizbaren und verwöhnten Ohren erzeugt wird. „Verlieren uns“ deshalb unsre Brüder drüben „etwas aus dem Auge“, so ist uns dies zwar leid um ihretwillen, uns soll jedoch genügen und trösten, daß uns der getreue Gott im Auge behält; und das wird er auch ferner thun, so lange wir in Einfältigkeit des Herzens vor und in allen Werken des Glaubens und Arbeit der Liebe seine uns anvertrauete Beilage, nämlich die reine christliche lutherische Lehre seines Wortes, bewahren und weder rechts noch links in die jähen Abgründe falscher Lehre abschüssig werden, sondern vielmehr dieselbe, nach dem Vermögen, das Gott darreicht, mit allem Ernste bekämpfen. Wenn ferner „unsre Mundart Vielen sehr americanisirt zu sein scheint,“ so kann dies nur in den Ohren der staatskirchlichen oder romanisirenden Lutheraner sein. Wer sich die Mühe gäbe, unsre Lehre von Kirche, Predigtamt, Kirchenregiment, Kirchenverfassung und ähnlichen Materien ohne Vorurtheil und Partheihalterei, „sei es auch nur mit juristischer Gerechtigkeitsliebe,“ aufmerksam zu lesen, der würde deß gewiß werden, daß sie einfältig auf Gottes Wort sich gründe und dem Bekenntniß unsrer Kirche durchaus gemäß sei. Wir lehren ja freilich, daß unser HErr Christus seiner ganzen Christenheit, der Gemeine der Heiligen, wie jeder einzelnen Ortsgemeinde in ihren gläubigen Gliedern mit und in dem Evangelio auch das Amt der Schlüssel unmittelbar gegeben habe, um es durch ordentliche Berufung rechtgläubiger, lehrtüchtiger und unsträflicher Personen örtlich zu öffentlichem Dienst und Amte von Gemeinschaftswegen aufzurichten. Wer könnte behaupten, daß dies nicht schriftgemäß und lutherisch sei? Wo ist hier etwas „americanisirt?“ Gleichwohl lehren wir gleichzeitig, daß das kirchliche Lehramt, als eine Fortsetzung des apostolischen, von göttlicher Stiftung und Einsetzung sei und daß die Amtsträger eben so sehr Diener Christi als seiner Gemeinde seien. Und damit wehren wir der uns häufig angedichteten, aber von uns allen Ernstes verworfenen Lehre, daß das kirchliche Lehramt nur eine menschliche Ordnung sei, damit Alles ehrlich und ordentlich hergehe und aller Unordnung in der Predigt des Evangelii und in der Verwaltung der Sacramente gewehrt sei. Denn dies wäre allerdings eine schriftwidrige Uebertragung hiesiger, bürgerlicher Verfassungs-Formen auf das kirchliche Gebiet; dies wäre in der That „americanisirt;“ denn nicht zu leugnen ist es, daß, wenigstens der herrschenden Praxis nach, innerhalb der lutherischen Kirche dieses Landes und außerhalb unsrer Synode die Prediger meist nur als zeitweise gemiethete Volksknechte erscheinen und sich demgemäß halten. Wir aber haben mit dieser Thorheit nichts zu schaffen. Wir vermeiden eben so sehr die bürgerlich-demokratische, als die hierarchisch-papistische Ausschreitung; unsre Prediger sind uns eben so sehr Haushalter Christi, des Hausherrn, als seiner Hausehre, der Gemeinde, deren von Christo ihr geschenkte himmlische und geistliche Güter sie, nach Christi Anweisung, öffentlich verwalten. Und indem wir uns demgemäß halten, so ist dem Uebel gewehrt, daß keinerlei menschliche Gewaltherrschaft unter uns aufkommen kann; denn weder die Hörerschaft