# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1862_S30 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 30 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. örtern müssen, die nicht nur tief in den Bestand der Kirche eingreifen, sondern auch zum Theil jetzt zum ersten Male zur Sprache gebracht wurden. Die landeskirchlichen Mitglieder mußten selbst gestehen, daß sie in manchen Fällen und an entscheidenden Puncten nicht hinlänglich vorbereitet seien, oder noch eine letzte Lösung der Fragen erwarteten. Sichtbare und unsichtbare Kirche, Kirche und geistliches Amt, Amt und Regiment, Einzelgemeinde und Gesammtgemeinde, Freikirche und Landeskirche, Abendmahlsgemeinschaft und Kirchengemeinschaft — das waren die Dinge, welche die Commission beschäftigten; und jeder sieht, daß sich damit das ganze Knäuel von Streitfragen, welche so lange den Scharssinn des evangelischen Deutschlands geübt haben, noch mit einigen verwickelten Fragen vermehrt, in die Versammlung geworfen hatte.“ Der Anfang wurde mit der Lehre von der Kirche gemacht, wobei es sich vor allem darum handelte, ob die von der preuß.-luth. Kirche gemachten Ordnungen als Ordnungen der Kirche eines mehr als menschlichen Ansehens seien, oder nicht. Das erstere behauptete die Partei des Oberkirchencollegiums, das andere die Opposition. Dr. Münkel bemerkt, Pistorius habe sich bei der Gelegenheit von dem Vorwurfe gereinigt, als ob die Kirche allein auf die lutherische zu beschränken sei, welcher Lehre auch Diedrich fälschlich beschuldigt werde. Mit Schrecken gewahrte man, daß sich die Verhandlungen mit deutscher Gründlichkeit fortspannen, in Folge dessen das Knäuel um so dicker wurde, je mehr Fäden man abwickelte. Die Versammlung entschloß sich daher, dem Streite unmittelbar aufs Herz zu rücken und die Kirchenregimentsfrage vorzunehmen. Aber auch hierüber verwickelten sich die Verhandlungen in demselben Maße, als sie lebhafter wurden. Darüber war schon der vorletzte Tag herangekommen. Um nun doch eine Lösung zu versuchen, trat Kirchenrath Ehlers mit drei Sätzen auf, in denen er seine Forderungen an das O.-K.-C. zusammenfaßte, wenn der Friede wieder hergestellt werden sollte. Erstlich möge das O.-K.-C. erklären, es sei ein Mißgriff, wenn dasselbe in einem amtlichen Schreiben an Ehlers die Behauptung aufgestellt habe, daß das Amt der Kirchenregierung organisch von Gott eingestiftet sei. Zweitens möge es die Amtssuspension Diedrich's wieder aufheben, und drittens eine Generalsynode in kürzester Frist berufen, um die Händel zu entscheiden oder beizulegen. Hierauf verlasen am letzten Tage die anwesenden Mitglieder des O.-K.-C. ein Schreiben, worin sie es als einen Mißgriff bezeichneten, von einem der Kirche eingestifteten Regieramte geredet zu haben. Jedoch behielten sie sich das Recht ihrer Privatüberzeugung vor, wenn sie auch dieselbe nie amtlich in ihren Regimentshandlungen geltend machen und der Gegenpartei völlige Freiheit lassen wollten, die gegentheilige Lehre zu haben und zu vertheidigen. Daß dieser Punct so unbestimmt ausgedrückt war, geschah wohl nach Dr. Münkel darum, weil mit Dr. Huschke nicht alle, die auf seiner Seite standen, in allen Stücken mit ihm gingen und vermuthlich auch Lasius etwas freiere Ansichten hat. Von der Opposition war Ehlers am wenigsten befriedigt, da seine erste Forderung nicht genügend, seine beiden anderen gar nicht bewilligt waren. Was den zweiten Punct betrifft, so unterschied das O.-K.-C. zweierlei in Diedrich's Kampfe, seinen Widerstand gegen die Lehre, den es wollte gelten lassen, und seine maßlosen, beleidigenden und höhnischen Ausfälle, gegen welche allein die Untersuchung eingeleitet sei. So viel er erfahren habe, sagt Dr. Münkel, war daher die Opposition über diesen zweiten Punct selbst getheilter Ansicht, und auch Ehlers leugnete Diedrich's Versündigungen nicht. Dagegen stimmte die Opposition in die dritte Forderung Ehlers ein, in nächster Zeit eine Generalsynode zu berufen. Das O.-K.-C. wollte davon nichts wissen; da die Streitfragen noch in voller Gährung seien und der große Haufen auf der Synode wenig davon verstehe, so werde endlich eine Abstimmung den Ausschlag geben müssen, die doch in Lehrsachen nicht statthaft sei, und der schließliche Erfolg werde sein, daß die Synode sich spalte. Zu einem Zugeständnisse ließ sich aber noch am Schlusse das O.-K.-C. herbei, nehmlich die Synodalbeschlüsse einer erneuerten Prüfung und demnächst einer Aenderung durch die Synode zu unterwerfen. Die Beschwerdeführer sollten ihre Ausstellungen dem O.-K.-C. einsenden, und dieses dann dieselben zur Begutachtung an die landeskirchlichen Mitglieder der Commission übersenden unter Herzuziehung der Professoren Harnack und Scheuerl zu Erlangen und des Pastor Siedel zu Tharant. Damit vertagte sich die Commission auf unbestimmte Zeit. Dr. Münkel schließt seinen Bericht mit den Worten: „Vorläufig freilich seh' ich keinen Ausgang aus dem dunklen Thale, und ich er⸗