# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1862_S21 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Lutheran und Missionary. 21 Kirche, daß ihr Glaube falsch sei, daß sie neben gutem Samen auch ein gut Theil Unkraut hätten, und daß man sie darum nicht auf der Kanzel predigen lassen könne. Das würde sie aufmerksam machen auf die falschen Lehren und vielleicht unter Gottes Hülfe davon befreien. Das wäre lutherische Offenheit, Aufrichtigkeit und Liebe. Statt dessen aus Menschengefälligkeit, um jener Männer Gefühle nicht zu verletzen, schweigt man von ihren falschen Lehren, die man doch kennt und läßt ihnen die Kanzeln, giebt ihnen somit das Bewußtsein, daß ihre falschen Lehren nicht viel auf sich haben, daß es einerlei ist, ob man lutherisch oder methodistisch oder baptistisch predigt. Ach, es ist nicht gut, wenn das Salz dumm wird. — Solche unionistische Predigerei ist gegen das Bekenntniß unserer Kirche und zerreißt gerade das Band, das die Lutheraner unter einander einigen soll. Der 7. Artikel der Augsburgischen Confession sagt: „Es ist genug zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirche, daß da einträchtiglich nach reinem Verstand das Evangelium gepredigt wird." Lassen nun Lutheraner Männer predigen in ihren Gemeinden, von denen sie wissen, daß sie nicht einträchtiglich nach reinem Verstande das Evangelium verkündigen, so handeln sie damit gegen ihr eigenes Bekenntniß, einigen sich dadurch mit der falschen Kirche und reißen sich von ihren lutherischen Glaubensbrüdern los. Das americanische Lutherthum will ferner keine Schranke um den Abendmahlstisch machen, d. h. es läßt jeden, der will und kommt, ohne Prüfung seines Lebens, seiner Lehre, ohne zu untersuchen, ob er zur Gemeinde gehört oder nicht, ob er anderwärts in Kirchenzucht steht oder nicht, ja ohne zu wissen, ob er auch nur getauft ist oder nicht, zum Genuß des heiligen Abendmahls. — Gott, der die Ordnung und Zucht liebt und nicht will, daß das Heiligthum den Hunden gegeben werde, hat Schranken um den Abendmahlstisch gesetzt. Er hat gesagt: „Ein Jeder prüfe sich selbst und also esse er von dem Brode ꝛc." Wer sich also nicht prüfen kann, weil er entweder vom Worte Gottes nichts gelernt hat, und ihm so die Richtschnur fehlt, nach der er sich prüfen soll, oder weil er Falsches gelernt hat, er sich mithin nicht recht prüfen kann, der soll vorläufig, bis zu besserem Unterricht, zum heiligen Abendmahl nicht zugelassen werden. Das ist eine Schranke. Ferner: „Ein Jeder weide die Gemeinde, so ihm befohlen ist." Nun gehört das Speisen mit dem Leibe und Blute des HErrn unstreitig mit zum Weiden einer Seele. Das ist also eine zweite Schranke, Gott will nicht, daß Schaafe verschiedener Heerden durch einander laufen. Denn das giebt ein unordentliches wüstes Wesen und schadet den Seelen. Ferner: „Wer unwürdig ißt und trinkt, der ißt und trinkt ihm selbst das Gericht, damit daß er nicht unterscheidet den Leib des HErrn." Gott will also abermals eine Schranke setzen gegen die Unwürdigen, weil denen das heilige Abendmahl nicht zum Leben, sondern zum Tode gereichen würde. — Lutherische Prediger, die nun wissen, daß sie nicht Herrn, sondern nur „Haushalter über Gottes Geheimnisse" sind, halten diese von Gott selbst gesetzten Schranken inne und „verhören" darum, wie dies auch die Augsburgische Confession ausdrücklich verlangt,