# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1862_S14 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14 Eine neue Lehre von der Taufe. Hälfte ihres Wesens, die wiedergeboren ist, ins Reich Gottes eingehen, während sie mit der andern Hälfte draußen bleiben müssen. Hiernach würden sie in der engen Pforte zwischen Thür und Angel stecken bleiben, wenn ihnen nicht jenseits außerordentlicher Weise nachgeholfen wird. Unmöglich kann ich einer solchen Lehre beitreten. Kommt der ganze Mensch durch die Taufe Joh. 3, 5., Tit. 3, 5. ins Reich Gottes hinein, so wird auch nothwendig der ganze Mensch wiedergeboren, und dasselbe gilt auch vom Evangelium. Aber auch die Rechtfertigungslehre wird empfindlich von dieser neuen Lehre betroffen. Doch muß ich vorher meine herzliche Freude darüber aussprechen, daß der verehrte Theologe gerade diese Lehre so rein, klar und gründlich behandelt hat. Mir ist keine neuere Darstellung bekannt, welche ich damit vergleichen möchte, und ich mache auf dieselbe um so mehr aufmerksam, da die Rechtfertigungslehre offenkundig sehr darnieder liegt und mit dem Bann von allerlei Neuerungen bedroht oder belastet ist. Desto auffallender wird es manchen erscheinen, daß ich Thomasius Lehre von der Wiedergeburt im Zusammenhang mit der Rechtfertigungslehre bringe, man wird aber sehen, daß ich guten Grund dazu habe. Nach seiner richtigen Darstellung wird der Gerechtfertigte, welchem auf Grund der Gerechtigkeit Christi die Sünde umsonst allein durch den Glauben vergeben ist, mit Christo oder mit Gott in Christo wesentlich und wahrhaftig vereinigt, was man die mystische Vereinigung (unio mystica) nennt. Sie gehört freilich der Sache nach nicht mit zur Rechtfertigung, denn sie ist die Frucht und Folge derselben; allein sie ist so innig und unzertrennlich mit derselben verbunden, daß sie mit dem gerechtsprechenden Urtheile Gottes zugleich und in demselben Augenblicke erfolgt. Für den Gläubigen ist sie um so heiliger und wichtiger, als ihm dadurch nach 2 Petr. 1, 4. die theuersten und allergrößesten Verheißungen geschenkt sind, daß er theilhaftig wird der göttlichen Natur. Um nun einzusehen, wie Thomasius von dieser Seite her die Rechtfertigungslehre trifft, setze ich der Kürze halber hierher, wie unsre ältern Dogmatiker unter Billigung von Thomasius jene mystische Vereinigung beschreiben. Sie sagen: „Dadurch wird die Substanz (Natur) der Gerechtfertigten und Gläubigen nach Leib und Seele mit der Substanz der heil. Dreieinigkeit und des Fleisches Christi durch Wort und Sacrament im Glauben wahrhaftig, wesentlich und aufs genaueste verbunden." (Quenstedt.) Ich bin hiernach, wie ich meine, vollkommen zu dem Schlusse berechtigt, daß wir durch die mystische Vereinigung sowohl in unserm Naturgrunde, als in unsrer freien Persönlichkeit, also nach dem ganzen Menschen mit dem ganzen Christo nach Natur und Persönlichkeit wesentlich, eigentlich und natürlich verbunden werden. Und das geschieht in der Rechtfertigung, jeder Zeit, wo uns Gott gerecht macht, durch jedes Mittel, sei es Wort oder Sacrament, wenn auch in verschiedener Weise. Senkt sich nun Christus als Gottmensch auch in meinen Naturgrund durch das bloße Wort der Predigt und den rechtfertigenden Glauben, oder einverleibt er sich auch meiner Persönlichkeit durch die bloße Taufe, so ist es beidemale der ganze Mensch, der unten