# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1861_S382 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 382 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. damals Redacteur des Kirchen⸗ und Schul⸗Blattes, der die Sache des Einsenders auf sich genommen hatte, wurde am 5. Aug. 1861 im Königl. Gerichtsamt zu Leipzig zu einer Geldbuße von 10 Thalern und zu Erstattung der Kosten verurtheilt. Großherzogthum Hessen. Daher wird der Allgem. Kirchenzeitung geschrie⸗ ben: „Von den etwa 500 Geistlichen, welche in der evang. Kirche des Großherzogthums Hessen fungiren, sind mindestens hundert entschiedene Lutheraner. Auf dem Boden der sogenannten Friedberger Unionsconferenz, die aus unionistischen oder doch unionsfreundli⸗ chen Elementen zusammengesetzt ist, stehen vielleicht zweihundert Geistliche.“ Unionsmaßregeln in Waldeck. So schreibt Dr. Münkel in seinem Neuen Zeitblatt vom 13. September: Daß Pastor Rocholl sein Pfarramt zu Sachsenberg am Sonntag Jubilate d. J. niedergelegt hat, wird vielen Lesern wohl schon bekannt sein. Das Consistorium stellte an ihn das dreifache Ansinnen, entweder die unirte Hostie, d. h. die Union anzunehmen, oder sein Amt niederzulegen, oder — 20 Rthl. Strafe zu bezahlen. Man hätte gern gesehen, daß er freiwillig gegangen wäre, so machte man der Union nicht den Namen, daß sie vom Gesetzeszwange der Kirche erlösen wolle und doch die lutherischen Prediger vertriebe. Da aber Rocholl nicht gehen wollte, so blieb nichts übrig, als ihn auf weniger geräuschvollem Wege hinaus zu drangsalen. Da indeß Rocholl diesen kleinlichen Plackereien die Spitze bot, ergriff man eine andere Gelegenheit, ihn matt zu setzen. Man stellte, trotz der Weigerung vieler Sachsenberger, einen Diakonus an, welcher ausdrücklich auf die Union verpflichtet wurde, und damit erreichte man wirklich das gewünschte Ziel. Die Union war nun thatsächlich eingeführt und den Sachsenbergern aufgenöthigt; und Rocholl legte sein Amt nieder, weil er nicht mit der Union in Einer Gemeinde amtiren wollte. Ohne Zweifel wird der eben so begabte und gesegnete, als treue und milde Zeuge im Hannoverschen seinen Platz wiederfinden, wo er in Frieden seine Gemeinde bauen kann. Das waldeck'sche Consistorium kann solche Männer nicht gebrauchen, ihm steht unter den kanonischen Eigenschaften eines Geistlichen die unirte Gesinnung oben an. Darum wie Rocholl nicht der erste tüchtige Mann gewesen ist, welchem man die Thüre gewiesen hat, so scheint er auch nicht der letzte sein zu sollen. Eben jetzt soll ein junger Geistlicher von seiner schmalen Stelle an einen andern Ort als Vicar versetzt werden. Das Consistorium will ihn aber nicht eher versetzen, als bis er den Unionsrevers von 1859 unterschrieben hat, obgleich er ohne Revers schon vor 1859 angestellt ist. Die Sache hätte einen Sinn, wenn er an eine unirte Gemeinde versetzt werden sollte. Allein eben die Gemeinde, an welche er versetzt werden soll, hat sich entschieden der unirten Geistlichen und der Union geweigert. Hilft nichts, die Union muß eingeführt werden, der junge Geistliche muß sie annehmen, oder er muß auf seiner Hungerstelle bleiben, bis er gezähmt ist. So zwingt man die Geistlichen. Wie weit man der Gemeinden Herr werden wird, muß sich zeigen. Eine ganze Zahl Cor⸗ bacher haben sich schon von dem unirten Pfarramte losgesagt, 30 Sachsenberger sind ihnen nachgefolgt; und wenn man nun erst die noch vorhandenen luth. Geistlichen ausgehungert haben wird, vielleicht auch früher, so ist es der Union vollständig gelungen, eine Separation zu schaffen. Preußisch⸗luth. Kirche. Es ist betrübend, daß die theuren Männer, welche jetzt wider die irrigen Lehren des Breslauer Oberkirchencollegiums ein so frisches Zeugniß ablegen, offenbar, wenigstens zum Theil, selbst noch in schwerem Irrthum gefangen sind. So schreibt Dr. Münkel in seinem Blatt von Könnemann, der wider Huschke eine Schrift herausgegeben hat: Könnemann trägt hier die Lehre vor, die meines Wissens auch von Diedrich, Pistorius u. a. getheilt wird, daß die Kirche nur da ist, wo das Wort Gottes lauter und rein gelehrt wird. Also giebt es außer der lutherischen Kirche keine Kirche. Beweis soll sein, Art. 7 der Augsb. Consession, daß die Kirche da ist, wo das Wort Gottes lauter und rein gelehrt wird. Wohl! Doch da steht nicht, daß die Kirche nur da ist; das ist vielmehr Könnemanns Zusatz. Wie Art. 7 zu verstehen ist, sagt ein alter Theologe mit den Worten: „Es wird in diesem Artikel die Kirche, was Reinheit der Lehre anbelangt, nicht also beschrieben, wie sie allezeit sei, sondern wie sie allezeit sein solle, und wie es mit der heil. christlichen Kirche beschaffen, wenn dieselbe im Flor und in ihrem