# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1861_S374 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 374 Referat vom Gesetz. jetzt allein von Vergebung der Sünden und sagen nichts oder wenig von Buße, so doch ohne Buße keine Vergebung der Sünden ist, es kann auch Vergebung der Sünden nicht verstanden werden. Und so man die Ver⸗ gebung der Sünden prediget ohne Buße, folget, daß die Leute wähnen, sie haben schon Vergebung der Sünden erlanget und werden dadurch sicher, und furchtlos. Welches denn größerer Irrthum und Sünde ist, denn alle Irrthümer vor dieser Zeit gewesen sind, und fürwahr zu besorgen ist, wie Christus spricht Matth. 12, 45., Luc. 11, 26., daß das letzte ärger werde, denn das erste.. Also sollen die Prediger an dem gemeinen Mann die groben Sünden strafen, aber wo falsche Heiligkeit ist, viel härter zur Buße vermahnen.“ (Luther's Werke, Erl. Ausg. XXIII, 12. 13. Walch's Ausg. X, 1912—1914.) Endlich schreibt Luther in seiner Schrift wider die Antinomer vom Jahre 1539: „Ich habe freilich gelehrt, lehre auch noch, daß man die Sün⸗ der solle zur Buße reizen durch die Predigt oder Betrachtung des Leidens Christi, damit sie sehen, wie groß der Zorn Gottes über die Sünde sei, daß da keine andere Hülfe wider sei, denn daß Gottes Sohn müsse dafür sterben; welche Lehre nicht mein, sondern St. Bernhard's — was St. Bernhard's? Es ist der ganzen Christenheit, aller Propheten und Apostel Predigt. Wie folget aber hieraus, daß man das Gesetz darum solle wegthun? Solche Folge kann ich in meiner Dialectica (Schlußkunst) nicht finden, möcht auch den Meister gern sehen und hören, der sie beweisen könnte. Wenn Esajas spricht Cap. 53, 8.: Ich hab ihn geschlagen um mei⸗ nes Volks Sünde willen: Lieber, sage mir doch, hie wird Christus Leiden gepredigt, daß er für unsere Sünde geschlagen sei, wird aber damit das Gesetz weggeworfen? Was heißt denn, um meines Volks Sünde willen? Heißt nicht so viel, als darum, daß mein Volk gesündigt wider mein Gesetz und mein Gesetz nicht gehalten hat?“ (Luther's Werke, Erl. Ausg. XXXII, 5. Walch's Ausg. XX, 2018. 2019.) 2. Die Rechtfertigung selbst darf allein aus dem Evangelio gelehrt werden und ist daher die Predigt des Gesetzes hiervon gänzlich auszuschließen, denn also stehet geschrieben: „Wir wissen aber, daß, was das Gesetz sagt, das sagt es denen, die unter dem Gesetz sind; auf daß aller Mund verstopfet werde und alle Welt Gott schuldig sei: Darum daß kein Fleisch durch des Gesetzes Werke vor ihm gerecht sein mag; denn durch das Gesetz kommt Erkenntniß der Sünde. Nun aber ist ohne Zuthun des Gesetzes die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, geoffenbaret.“ Röm. 3, 19—21. Hierüber schreibt Luther in seinen „Disputationen wider die Gesetz⸗ stürmer“ vom Jahre 1538: „Das Gesetz ist nicht allein un nöthig, daß der Mensch dadurch gerecht werde, sondern ganz un nütz und allerdinge un⸗ möglich. Welche aber der Meinung das Gesetz halten, daß sie dadurch wollen gerecht werden, denselben wird das Gesetz auch ein Gift und Pestilenz zur Gerechtigkeit. Wenn man von der Justification (Rechtfertigung) handelt, kann nicht genugsam geredt werden wider das Unvermögen und Schwachheit