# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1861_S367 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat vom Gesetz. 367 sche leben. In dem von den Todten erweckten Christo ist gewißlich keine Sünde, kein Tod, kein Gesetz, welchen Dingen er doch im Leben unterworfen war. Aber derselbe unser HErr Christus ist noch nicht voll⸗ kömmlich auferweckt in seinen Heiligen, ja, fähet in ihnen, als Erstlingen, erst an vom Tode aufzustehen. In dem Gottlosen aber, so in der Kirche mit eingemenget sind und ihre Zahl größer denn der Frommen ist, ist er noch aller Dinge todt, ja er ist gar nichts in ihnen; dieselben sind schlechts unter dem Gesetz und müssen durch das Gesetz, ja, wo es möglich wäre, mit leiblichen Donnerschlägen erschreckt werden. So ferne nun Christus in uns auferweckt ist, so fern sind wir ohne Gesetz, Sünde und Tod; so ferne er aber in uns noch nicht auferweckt, so ferne sind und bleiben wir unter dem Gesetz, Sünde und Tod. Darum muß das Gesetz (wie auch das Evangelium) ohne Unterscheid, beide den Gerechten oder Gläubigen und Gottlosen gepredi⸗ get werden; den Gottlosen, daß sie dadurch erschreckt, ihre Sünde, den Tod und unvermeidlichen Zorn Gottes, durch welchen sie gedemüthiget werden, erkennen; den Gott⸗ seligen, daß sie dadurch erinnert werden, daß sie ihr Fleisch kreuzigen und tödten sammt den Lüsten und La⸗ stern, daß sie nicht sicher werden, Gal. 5, 24., denn Sicherheit nimmt hinweg beide Glauben und Gottesfurcht und macht, daß das Letzte ärger wird, denn das Erste war. Es läßt sich für gewiß ansehen, daß die Gesetzstürmer träumen, die Sünde sei wesentlich, wie sie an ihr selbst ist, wie auch die Philosophi oder Weltweisen und Juristen davon reden, durch Christum weggenommen; und daß sie gar nicht verstehen, daß die Sünde allein dermaßen weggenommen ist, daß sie Gott dem Menschen nicht zu⸗ rechnet, Ps. 32, 2., und aus Barmherzigkeit vergibt; denn die Sünde ist als aus Gnaden geschenkt, nicht nach ihrer Substanz und Wesen aufge⸗ hoben, wie auch das Gesetz nicht dermaßen abgethan ist, noch der Tod zer— störet; und das Alles um Christus willen in diesem Leben, bis daß wir hinan kommen und ein vollkommener Mann werden und der da sei in der Maße des vollkommenen Alters Christi, Eph. 4, 3.“ (S. Luther's Werke. Walch's Ausg. XX, 2053—2057.) Ferner schreibt Luther in der Kirchenpostille über das Evangelium am 5. Sonntag nach Trin.: „Aber hieneben ist das auch zu wissen, daß die Lehre des Gesetzes auch bei denen, so Christen sind, dennoch nicht muß gar abgethan werden, sondern weil es um die Christen noch also gethan ist, daß sie noch im Fleisch und Blut leben, welches sich mit sündlichen Lüsten reget, und derhalben in täglicher Buße bleiben müssen: so bedürfen sie noch hiezu solcher Predigt und Vermahnung, daß sie nach empfangener Vergebung der Sünden nicht wieder sicher werden, noch dem Fleisch wider den Geist Raum lassen, Gal. 5, 13.“ (Luther's Werke, Erl. Ausg. XIII, 118. Walch's Ausg. XI, 1798.) Weiter schreibt Luther in seinem „Bericht von M. Johann Eisleben's