# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1861_S365 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat vom Gesetz. 365 Hierüber schreibt denn Luther in der Kirchenpostille über das Evan⸗ gelium am Sonntag nach dem Christtag: „Soll der Mensch geistlich wer⸗ den und den Glauben überkommen, ist ihm noth, daß er zuvor unter dem Gesetz sei; darum, daß ohne das Gesetz niemand sich selbst erkennt, was ihm gebricht; wer sich aber nicht kennt, der suchet nicht Gnade. Wenn aber das Gesetz kommt, so fordert es so viel, daß der Mensch fühlet und bekennen muß, er vermöge sein nicht: da muß er denn an ihm selbst verzweifeln und gedemüthigt nach Gottes Gnade seufzen.“ (Luther's Werke, Erl. Ausg. X, 283. 284. Walch's Ausg. XI, 369.) So schreibt Luther ferner in seiner „Schrift wider die Antinomer“ vom Jahre 1539: „Wo will man lernen, was Christus ist, was er gethan hat für uns, wo wir nicht wissen sollen, was das Gesetz sei (welches er für uns erfüllet) oder was Sünde sei, dafür er genug gethan hat? Und wenn wir gleich des Gesetzes für uns nicht dürften und aus dem Herzen reißen könnten (das doch unmöglich), so müßten wir's doch um Christus willen predigen (wie denn geschicht und geschehen muß), damit man wüßte, was er für uns gethan und gelitten hätte. Denn wer könnte wissen, was Christus, und warum Christus für uns gelitten hätte, wenn niemand wissen sollte, was Sünde oder Gesetz wäre? Darum muß doch das Gesetz gepredigt werden, wo man Christum predigen will. Ob man gleich das Wort Gesetz nicht nennen wollte, damit wird gleichwohl das Gewissen erschreckt durchs Gesetz, wenn die Predigt sagt, daß Christus das Gesetz für uns hat so theuer erfüllen müssen, Matth. 5, 17., Gal. 3, 13.; warum will man es denn wegthun, das nicht kann weggethan werden, ja durchs Weg⸗ thun desto tiefer gestärkt wird? Denn das Gesetz erschreckt wohl greulicher, wenn ich höre, daß Christus Gottes Sohn hat müssen dasselbe für mich tra⸗ gen, weder so es wir außer Christo und ohne solche große Marter des Sohnes Gottes, nur allein mit Dräuen wäre vorgepredigt. Denn an dem Sohn Gottes sehe ich, als in der That, den Zorn Gottes, den mir das Gesetz mit Worten und geringen Werken zeiget.“ (S. Luther's Werke, Erl. Ausg. XXXII, 7. 8. Walch's Ausg. XX, 2022. 2023.) 3. Endlich muß das Gesetz auch denjenigen gepredigt werden, welche schon wahre Christen geworden sind, und zwar darum, weil auch der gläu⸗ bige erleuchtete, wiedergeborene und daher ja freilich zu allem Guten willige Christ noch nicht völlig erleuchtet und erneuert ist, sondern den alten Adam, das ist, Fleisch und Blut hat, daher er noch immer des Gesetzes Unterricht, ja Schrecken und Zwang nöthig hat; wie wir denn sehen, daß durch die ganze heilige Schrift das Gesetz auch den Christen geprediget wird. Hierüber schreibt Luther in seiner fünften Disputation „wider die Gesetzstürmer“ vom Jahre 1539: „Das Gesetz herrschet über den Men⸗ schen, so lange er lebet. Er wird aber vom Gesetz befreit, wenn er stirbt. Es ist daher nöthig, daß der Mensch sterbe, wenn er vom Gesetz befreit werden will. Wenn nun das Gesetz über den Menschen herrscht, so lange er lebt, so herrscht auch die Sünde über ihn, so lange er lebt.