# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1861_S364 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 364 Referat vom Gesetz. Ferner schreibt Luther in seiner zweiten Disputation „wider die An⸗ tinomer“ vom Jahre 1538: „Wie das Gesetz vor Christo gewest ist und hat uns verklagt unter Christo; aber durch Vergebung der Sünden gestillet und versöhnet und nun hinfort durch den Geist zu erfüllen ist: also wird's nach Christo in dem künftigen Leben erfüllet bleiben, wenn alsdenn die Creatur (wie solches das Gesetz mittlerweil erfordert) gar neu worden ist. Darum wird das Gesetz nimmermehr in Ewigkeit aufgehoben, sondern bleibet entweder in den Verdammten zu erfüllen oder in den Seligen erfüllet. Diese aber, des Satans Schüler, haben diese Gedanken, wie es scheinet, daß das Gesetz nur eine Zeitlang gegeben und nach Christi Zukunft aufgehoben sei, wie die Beschneidung.“ — Ferner schreibt Luther in der dritten Disputation: „Obgleich das Gesetz nach der Grammatik und dem todten Buchstaben könnte weggethan werden (denn das muß dieser Schwärmer Meinung sein), wie man etwas an einer Tafel ge⸗ schrieben auslöschet; lieber, wer will aber das lebendige Gesetz, so in die Herzen geschrieben und eine Handschrift uns entgegen ist, die sich nicht austilgen läßt (welche eben der Art ist, wie Moses Gesetz) aus unserm Ge⸗ wissen reißen?“ (S. Luther's Werke. Walch's Ausg. XX, 2044. 2048.) Endlich schreibt Luther zu den Worten Christi Matth. 5, 19. in sei⸗ ner „Auslegung des 5. 6. und 7. Capitel Matthäi“ vom Jahre 1532: „Ich will so fest darüber halten, spricht er (Christus), daß ich nicht allein kein (Gebot) auflösen will, sondern wer ein Prediger ist, und das geringste Stück aufhebet oder fahren läßt, der soll wissen, daß er nicht mein Prediger ist, son⸗ dern verdammt und verstoßen sein soll aus dem Himmelreich. Denn daß er sagt, er soll der Kleineste heißen im Himmelreich, ist nichts anderes, denn daß er nicht soll im Himmelreich sein, sondern, wie ers für ein Kleines hält, daß er Gottes Gebot verachtet, also soll er auch verachtet und weggeworfen werden.“ (S. Luther's Werke, Erl. Ausg. XLIII, 88. Walch's Ausg. VII, 635.) 2. Der andere Grund, warum auch im Neuen Testament das Gesetz verkündigt werden muß, ist dieser, weil nur der, welcher seine Sünden er⸗ kennt, zum Glauben an Christum und zur Erkenntniß seines versöhnenden und erlösenden Thuns und Leidens kommen kann; Erkenntniß der Sünde aber eben allein durch das Gesetz kommt. Denn es steht nicht nur geschrie⸗ ben: „Durch das Gesetz kommt Erkenntniß der Sünde,“ Röm. 3, 20., sondern auch: „Die Sünde erkannte ich nicht, ohne durch das Gesetz. Ohne das Gesetz war die Sünde todt.“ Röm. 7, 7. 8. Zugleich aber bezeugt uns die Schrift: „Das Gesetz aber ist neben eingekommen, auf daß die Sünde mäch⸗ tiger würde. Wo aber die Sünde mächtig geworden ist, da ist doch die Gnade viel mächtiger geworden.“ Röm. 5, 20. Daher denn auch St. Pau⸗ lus, da er in seinem Briefe an die Römer, das Ganze des Rathes Gottes zu unserer Seligkeit geben will, zuerst aus dem Gesetz erweist, daß „beides Juden und Griechen“, also alle Menschen, „alle unter der Sünde sind.“ Röm. 3, 9.