# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1861_S363 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat vom Gesetz. 363 Zorn Gottes nicht tragen können, welches nichts andres sein kann, denn des Gesetzes empfindliche Predigt im Gewissen. Und der Teufel weiß auch wohl, daß nicht möglich ist, das Gesetz aus den Herzen wegzunehmen, wie St. Paulus Römer am andern Capitel zeuget, daß die Heiden, so durch Mosen das Gesetz nicht empfangen, und also kein Gesetz haben, dennoch sie selbst ihr Gesetz sind, als die da müssen bezeugen, es sei des Gesetzes Werk in ihren Herzen geschrieben ꝛc. Er gehet aber damit um, daß er die Leute sicher mache, und lehr sie beide Gesetz und Sünde nichts achten, auf daß, wenn sie einmal plötz⸗ lich mit Sterben oder bösem Gewissen übereilet, so zuvor eitel süßer Sicher⸗ heit gewohnet, müßten ohne allen Rath zur Höllen sinken, als die nichts an⸗ ders gelehret hätten in Christo, denn süße Sicherheit; darum solch Schrecken ein gewiß Zeichen wäre, daß Christus (der eitel Süßigkeit sein muß) sie hätte verstoßen und verlassen. Das suchet und wollte der Teufel gerne.“ (S. Luther's Werke, Erlang. Ausg. XXXII, 5. 6. Walch's Ausg. XX, 2019. 2020.) Luther will offenbar mit letzteren Worten sagen, wer da weiß, was das Gesetz ist und daß es noch seine Kraft erweist, der wird auch im gefühlten Schrecken des Gewissens nicht verzagen, denn er wird sich vom Gesetz zu dem Evangelio wenden, wo er findet, was das Gesetz fordert. Meint man aber, das Gesetz sei weggenommen und wird doch von Gewissensschrecken über⸗ fallen, so ist da keine Hülfe, Rath noch Trost vorhanden. Ferner schreibt Luther in seiner Kirchenpostille in der anderen Predigt über das Evangelium am 18. Sonntag nach Trin.: „Also wird uns erstlich durch Christum geschenket, daß wir das Gesetz nicht erfüllen, und die Sünde ganz und gar vergeben; aber doch nicht also oder dazu geschenket, daß wir forthin nicht sollten das Gesetz halten, und immer fortfahren zu sündigen, oder daß man sollte also lehren: Wenn du den Glauben hast, so darfst (bedarfst) du nicht mehr Gott und den Nächsten (zu) lieben; sondern daß das Gesetz nun erst möge angefangen und gehalten werden, welches ist der ewige, unverrückliche, unwandelbare Wille Gottes.“ — (S. Luther's Werke, Erlang. Ausg. XIV, 154. 155. Walch's Ausg. XI, 2273.) Ferner schreibt Luther in seinem „Sermon vom Unterscheid zwischen dem Gesetz und Evangelio“ vom Jahre 1532: „Wahr ist es, das Gesetz oder zehen Gebote sind nicht so aufgehoben, daß wir nun allerdings frei davon würden und sie nicht haben dürften. (Denn Christus hat uns vom Fluch, nicht vom Gehorsam des Gesetzes gefreiet.) Nein, das will er nicht; son⸗ dern daß wir sie mit ganzem Fleiß und Ernst halten sollen; aber, wo wir es gethan haben, nicht darauf trauen, noch, wo es nicht gethan, verzweifeln sollen. Darum siehe zu, daß du beide Worte recht unterscheidest, dem Gesetz nicht mehr gebest, denn ihm gebühret; sonst verleurest du das Evangelium. Auch sollst du das Evangelium nicht also ansehen und davon Gedanken machen, daß das Gesetz untergehe; sondern laß ein jeg⸗ liches in seinem Kreis und Zirkel bleiben.“ (Luther's Werke, Erl. Ausg. XIX, 244. Walch's Ausg. XI, 422. 423.)