# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1861_S359 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Referat vom Gesetz 359 keine ist, nimmt er dem Menschen weg Gnade, Heil, Tugend und Gott mit allen seinen Gütern; und das alles ohne Ursache und auch fälschlich und betrüglich, damit er Gott verleugnet und verdammt durch und durch. Wie⸗ derum, weil er ein gut Werk und Gottesdienst aus dem Mord und Unrecht machet, setzet er den Teufel und die Lügen an Gottes Statt und richtet die höchste Abgötterei an, die sein kann, und verderbet also Leib und Seele; mordet durch Hunger den Leib und durchs Gewissen die Seele; machet aus Gott einen Teufel und aus dem Teufel einen Gott; aus dem Himmel eine Hölle und aus der Hölle einen Himmel; aus Sünden Recht, aus Recht Sün⸗ den. Das heißet, meine ich, verkehret und das schärfeste Recht das schärfeste Unrecht werden.. So sollten nun allerlei Gesetz dazu gege⸗ ben, verordnet und gehalten werden, daß sie nicht für sich selbst, noch um der Werke willen gehalten würden, sondern allein um Uebung willen der Liebe; welche auch ist die rechte Meinung des Gesetzes, wie hier St. Paulus sagt: Wer den andern liebet, hat das Gesetz erfüllet; also, daß, wo man sähe, daß es nicht zum Nutz des Nächsten gereichet, sondern zu Schaden, sollte es nachbleiben. Denn es kann wohl einerlei Gesetz auf eine Zeit dem Nächsten nütze, auf eine an⸗ dere Zeit schädlich sein.. Also gehet es zu, wenn man die Leute nach dem Gesetz und Werk will regieren und nicht die Gesetze nach den Leuten, eben wie der Fuhrmann den Weg nach dem Wagen richtet. Nun ist's wahr, daß der Weg sich oft schicket fein nach dem Wagen, gehet stracks vor sich; aber wiederum, gehet er zuweilen krumm und ungleich, da will er wahrlich den Wagen nach sich gekrümmet und ungleich haben. Also muß es ja sein, daß die Leute sich nach dem Gesetz und Werk schicken, wo sie können und ihnen gut ist. Aber wiederum, wo es ihnen schädlich ist, soll wahrlich das Gesetz sich beugen und weichen, und der Regierer klug sein, daß er der Liebe Raum lasse und die Werke und Gesetze aufhebe.“ (Luther's Werke, Erl. Ausg. VIII. 52—60. Walch's Ausg. XII, 488—497.) Ferner schreibt Luther in seiner Schrift „von den geistlichen und Klo⸗ ster⸗Gelübden“ vom Jahre 1522: „Der HErr Christus hat nun dies Exem⸗ pel zu einer gemeinen Regel durchaus gemacht, da er also von zweien Gleichen schleußt: David brach das Gesetz, das da verbot die heiligen Brode zu essen; darum so mag man in der Noth den Sabbath und alle Gesetze brechen (Marc. 2, 25. fg.). Denn wenn diese Consequenz nicht schleußt, so hätte auch Chri⸗ stus nicht recht bewiesen, daß der Sabbath möge gebrochen werden, durch dasselbe Exempel eines andern Gesetzes, das David brach, da er von Schau⸗ broden aß. Darum so ist's hier klar, daß die göttlichen Gebote allezeit ausnehmen den Fall der Noth, nicht allein der See⸗ len, sondern auch des Leibes und Güter. Denn aus der Ursach, dadurch ein Gesetz mag gebrochen werden, aus derselben Ursach mag auch ein jeg⸗ liches anderes Gesetz gebrochen, das ist, ausgelegt und erklärt werden auf rechten Verstand, wie fern es binde oder nicht binde. Denn der Spruch Joh. 10, 35. bleibet gleichwohl wahr, daß die Schrift nicht