# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1861_S340 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 340 Referat vom Gesetz. daß er an mir handelte, wenn ich selbst arm wäre und mein Nächster reich. Was würde ich aber dann wollen und für billig und recht an mir gehandelt ansehen? Nicht, daß der andere alles, was er hätte, mit mir theilte und sich mir gleich machte, denn dann würde auch ein zweiter Armer, ein dritter, ein vierter, und so fort, kommen und es so ein ewiges Theilen geben und weder menschliche noch göttliche Ordnung bestehen können. Nicht nur solche Sprüche des Wortes Gottes hätten dann ihre Gültigkeit verloren: „Reiche und Arme müssen unter einander sein, der HErr hat sie alle gemacht,“ Spr. 22, 2.; sondern selbst das Recht des siebenten, neunten und zehenten Gebotes würde damit aufgehoben sein. Viel weniger würde ich in dem gesetzten Falle wün⸗ schen können, daß der Reiche mir seinen ganzen Reichthum gäbe, und so mich reich, sich aber arm machte. Aber das würde ich wünschen und der Billig⸗ keit gemäß achten, daß der Reiche je nach meinem Bedürfniß und nach seinem Vermögen, mit Berücksichtigung auch anderer Armer, die dasselbe oder viel⸗ leicht ein größeres Bedürfniß haben, mir hülfe; daß er mir entweder, wo nöthig, Almosen gebe und schenkte, oder mir liehe, oder mir Arbeit gäbe, oder doch durch seine Verwendung Arbeit und mit derselben Brod verschaffte oder sich sonst meiner Noth annähme. Gerade so nun, wie ich wollte, daß man mir thäte, wenn ich selbst an des Nächsten Stelle stünde, so soll ich ihm thun, wenn ich meinen Nächsten lieben will, als mich selbst. Dasselbe würde der Fall sein, wenn ich Herr und mein Nächster mein Knecht wäre. Da fordert die Liebe nicht, daß ich den Knecht zu etwas anderem mache, als er durch Gottes Vorsehung ist, oder gar, daß ich mich zum Knecht und ihn zum Herrn mache; sondern daß ich mit ihm umgehe, wie ich wollte, daß er mit mir umginge, wenn ich an seiner Stelle stünde, wenn nehmlich er mein Herr und ich sein Knecht wäre. Hiervon schreibt Luther in seiner „Vermahnung an die Pfarrherrn wider den Wucher zu predigen,“ vom Jahre 1540: „Christus lehret seine Christen, daß sie mit zeitlichem Gut auf dreierlei Weise umgehen sollen, davon wir oft gesagt, und Matth. 5, 42. Luc. 6, 30. klärlich stehet. Erstlich, daß sie sollen gerne geben. Du sollst jedermann geben, der dich bittet.. Zum andern, sollen sie gerne leihen oder ihnen lassen abborgen; davon sagt Christus Luc. 6, 35: Ihr sollt leihen und nichts davon hoffen oder gewarten.. Zum dritten, soll ein Christ ihm lassen nehmen auch den Mantel zum Rock, davon Matthäus 5, 40. 41... Ja, sprichst du, wie kann ich jedermann geben? Es müßte (wie man spricht) ein reicher Kauf⸗ mann sein, der uns sollte ernähren; es ist ja unmöglich, auch dem Kaiser, jedermann zu geben, Gott allein ist's möglich, und keinem Menschen.. Wenn unser HErr also spricht Matth. 5, 42: Du sollt jedermann geben; hier heißt jedermann nicht, daß ich allen Menschen oder allen Dürftigen auf Erden geben solle. Das weiß er wohl, wie es unmög⸗ lich sei. Sondern er redet an dem Ort wider den Jüdischen Verstand, wel⸗ cher hatte diesen Text im Gesetz vor sich V. 43.: Du sollst deinen Freund lieben, und deinen Feind hassen. Daraus sie lehrten und hielten, man