# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1861_S312 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 312 Die Petition der Consistorien der evangelisch⸗reformirten Gemeinden zu Leipzig ꝛc. tition zu verwischen oder zu verdecken.“ — „Betrachtet man den ganzen Antrag genau, so kommt man allerdings auf das außerordentlich bedenkliche Resultat, welches der Abg. Reichen⸗Eisenstuck bereits erwähnte, daß man so nebenbei eigentlich aus unserer evangelisch⸗lutherische Kirche und Schule eine Allerweltskirche und Allerweltsschule herstellen will. Es könnte nämlich dazu kommen, daß, wenn dieser Antrag der geehrten Deputation Annahme findet und zur Ausführung käme — wornach also das Ministerium ermächtigt wäre, alle möglichen Confessionsparteien in den Schulen vertreten zu lassen, und wie es hier ausdrücklich heißt, dergleichen Lehrer lediglich nach der Vorlage D der Verordnung vom 2. December 1837 verpflichten zu lassen — daß wir künftighin Schulen hätten, wo nach Befinden außer dem eigentlichen Religionslehrer gar kein evangelisch⸗lutherischer Lehrer wäre, sondern reformirte, katholische, deutschkatholische u. s. w. angestellt wären. Es würde dann das Ministerium sich auf diesen Antrag beziehen und sagen können: „„das Ministerium ist ermächtigt, dies zu thun.““ Ich glaube kaum, daß man in einem evangelischen Lande, und das sind wir doch in Sachsen, eine solche Möglichkeit gestatten sollte. Man hat gewiß im hohen Grade Recht, wenn man allenthalben von Toleranz spricht, aber ich wiederhole das, was ich auch in diesem Saale als eine Aeußerung des sel. Großmann erwähnte: „„Hüten wir uns vor solcher Glaubensmengerei, die niemals zu etwas Gutem führt.““ Die verschiedenen Confessionen mögen sich gegenseitig hochachten und in Friede und Eintracht mit einander leben, was Gott sei Dank bei uns in Sachsen der Fall ist; aber wir können doch unmöglich zugeben, daß uns, die wir der evangelisch⸗lutherischen Confession angehören, andere Confessionen Vorschriften machen, wie sie wünschen, daß wir unsere Lehrer an unsern Schulen verpflichten sollen. Was würden umgekehrt die Reformirten und Katholiken sagen, wenn wir unsererseits darauf antragen wollten: Ihr müßt künftighin Eure Lehrer so und so verpflichten? Ich glaube kaum, daß sich das irgend eine andere Confession gefallen lassen würde und die Reformirten wenn sie eigne Schulen bei uns hätten, am wenigsten. Und in demselben Falle und in derselben Lage sind wir hier; ich bin weit entfernt zu sagen, daß nicht Fälle vorkommen könnten, wo es nicht möglich wäre, daß es ohne Nachtheil für Schule und Unterricht sein könnte, daß auch ein Nichtlutheraner angestellt werde; aber eine solche Erklärung auszusprechen in Bezug auf alle die Lehrer, wie sie im Bericht bezeichnet sind, das würde ich unter allen Umständen im allerhöchsten Grade für bedenklich halten, nach allen Seiten hin, selbst für den Lehrer, der in dieser Weise angestellt würde, weil er sich oft beengt und in seinem Gewissen gebunden fühlen müsste, noch bei weitem mehr aber für die Schule.“ Bei Verhandlung der Angelegenheit in der I. Kammer (den 9. Juli) wurde durch die Deputation noch hervorgehoben, daß ein Fall, wie ihn der Dr. Hertel'sche Antrag voraussetze, bis jetzt noch nicht vorgekommen