# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1861_S311 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Petition der Consistorien der evangelisch⸗reformirten Gemeinden zu Leipzig ꝛc. 311 zu lassen und auf diese Weise, welche auch der Antrag des Herrn Dr. Hertel empfiehlt, würde den Wünschen der Reformirten genügend entsprochen werden. Denn daß gegen die Reformirten gegenwärtig eine ungünstigere Stimmung obwalte, als früher, wie der Herr Referent bemerkte, das dürfte sich wohl schwerlich mit Beispielen belegen lassen. Eine Dispensation vom Religionseide in einzelnen Fällen ist auch gewiß zulässig; denn es handelt sich dabei doch nur um eine Maßregel zur Sicherstellung, welche die Kirche bei Anstellung von Lehrern im Allgemeinen nöthig findet, von welcher das Kirchenregiment aber in geeigneten Fällen absehen kann. Wenn aber das Ministerium eine solche Dispensation in Ausnahmefällen für zulässig und zweckmäßig erachtet, so wird man daraus nicht die Folgerung ziehen können, welche die Deputation daraus ableitet, daß nämlich deßhalb die ganze gesetzliche Bestimmung aufgegeben werden müsse; sonst müßte man ja alle Gesetze abschaffen, von denen in gewissen Fällen Dispensation ertheilt wird. Die Staatsregierung ist daher nicht in der Lage, den Antrag der geehrten Deputation der hohen Kammer zu empfehlen und die Gewährung desselben in Aussicht stellen zu können. Es würde dies nicht ein Zugeständniß der Gleichstellung der Confessionen sein, es würde vielmehr den in Sachsen wenig zahlreichen Confessionen eine Herrschaft über die weit zahlreichere evangelisch⸗lutherische Kirche einräumen, über die Kirche, welche die größte Zahl der Staatsbürger umfaßt. Denn es handelt sich bei diesem Antrage nicht allein um eine Concession an die Reformirten, wir würden mit dem, was die Deputation beantragt, auch die Lehrer jeder andern Confession an unsern evangelisch⸗lutherischen Schulen zulassen. Bereits haben die Deutschkatholiken eine ähnliche Petition an die Kammern gebracht, die Israeliten haben beim Ministerium denselben Antrag gestellt und folgerecht würde auch den Katholiken dasselbe nicht zu verweigern sein.“ Ganz in ähnlicher Weise wie der k. Commissar hat sich auch der Herr Cultusminister ausgesprochen, und wir wollen, das was zur Entgegnung gesprochen war übergehend, wenigstens einige besonders treffende Stellen ausheben. Nachdem er zuvörderst im Gegensatz zu einer gefallenen Aeußerung behauptet hatte, daß die Stimmung gegen die Reformirten jetzt eben so gut und versöhnlich sei, wie früher, und den Wunsch beigefügt hatte, daß die gegenwärtigen Verhandlungen nicht dazu beitragen möchten, das Verhältniß zwischen den Reformirten und Evangelisch⸗Lutherischen zu trüben, setzte er hinzu: „Die Petition der reformirten Consistorien, die hier eingereicht worden ist, mag allerdings von ihrem Standpunkte aus vollkommen zu rechtfertigen sein; sie werden sich freilich aber auch gefallen lassen müssen, daß die angegriffene Religionsgesellschaft von ihrem Standpunkte aus erklärte, daß sie mit den ausgesprochenen Ansichten nicht einverstanden sei. — „Der Herr Referent hat trotz alles Scharfsinns und aller Zartheit, mit denen er die Sache seiner Schützlinge behandelt hat, doch nicht vermocht, die außerordentlichen Schwächen und, wenn ich so sagen darf, die auf völliger Unkenntniß unserer kirchlichen Verhältnisse beruhenden Ansichten dieser Pe⸗