# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1861_S296 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 296 Bemerkungen über das Amt. muthung dafür streitet, es sei, wo in solchen Stellen das Wort „Amt“ vor⸗ kommt, dasselbe einfach im Sinn eines „aufgetragenen Thuns“ ohne alle weitere Nebenbedeutung gebraucht, weil das eben der allein wesentliche Begriff des Amtes im deutschen Sprachgebrauch ist, wie wir ihn vorhin nach⸗ gewiesen haben. Uebrigens will ich hier auch gleich auf eine Stelle der Schmalkaldischen Artikel (Theil III. Art. X. §. 2 Müller, S. 323) aufmerk⸗ sam machen, worin — wie in der oben aus Luther's großem Katechismus angeführten Stelle — diese Bedeutung des Worts unbestreitbar ist: „Nu sie aber nicht rechte Bischofe sind oder auch nicht sein wöllen, sondern welt⸗ liche Herren und Fürsten, die weder predigen, noch lehren, noch täu⸗ fen, noch communiciren, noch einiges Werk oder Amt der Kirchen treiben wöllen u. s. w.“ Offenbar ist hier Amt synonym mit Werk, sind die Thätigkeiten des Predigens, des Taufens u. s. f. als „Aemter“ der Kirche bezeichnet. Und so dient denn diese Stelle*) dann gleich auch zur Erklä⸗ rung der kurz vorhergehenden (Theil III. Art. VIII. §. 2 Müller, S. 321): „dieweil die absolutio privata von dem Amt herkömmt der Schlüssel, soll man sie nicht verachten, sondern hoch und werth halten, wie alle andere Aemter der christlichen Kirchen,“ und beweist doch wohl schlagend genug, daß hier unter den „Aemtern der christlichen Kirchen“ nicht Einrichtungen gemeint sind, wornach bestimmte ordnungsmäßig berufene Personen zu gewissen Thä⸗ tigkeiten ausschließlich verpflichtet und berechtigt sein sollen, sondern lediglich die verschiedenen auf göttlichem Befehl beruhenden kirchlichen Thätigkeiten an und für sich. Wie werden wir nun, frage ich, wenn wir im Auge behalten, was wir uns bisher vergegenwärtigt haben, die berühmten Worte des Art. V. des Augsburgischen Bekenntnisses: „Solchen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt,“ verstehen, welche Erklärung derselben werden wir wenigstens für die nächstliegende halten? Ich denke doch, die: Gott hat das Predigen eingesetzt, Er hat befohlen, daß geprediget werde, und dadurch das Predigen zu einem Amt d. h. zu einem auftragsmäßigen Thun gemacht. Erinnere man sich nur wieder an jene Worte des großen Katechismus: „dieses Tages eigentlich Amt ist das Predigtamt.“ Andererseits führt uns aber doch auch die Ueberzeugung, daß das die richtige Erklärung dieser Stelle ist, nicht weiter, als daß uns dann feststeht, hier hat die lutherische Kirche nicht ausgesprochen, daß sie eine göttliche Stiftung des Predigtamtes in einem engeren Sinn des Wortes an⸗ nehme. Daß sie eine solche leugne, steht uns damit keineswegs fest. ————— *) Man vergleiche damit noch folgende Stelle im Anhang zu den Schmalkaldi⸗ schen Artikeln (§. 34. Müller, S. 335): „Da (zur Zeit des großen Schisma) hat man das Predigtamt lassen fallen, und ist die Lehre vom Glauben und geistlichem Reich Christi gar verloschen u. s. w.“ — Daß man das Predigtamt als Anstalt habe fallen lassen, ist hier gewiß die Meinung nicht, sondern die, daß man die Predigt vom Heil in Christo habe fallen lassen.