# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1861_S287 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 287 Recensionen im weimarischen Sonntagsboten und in der Berliner evangelischen Kirchen⸗ zeitung mit freudiger Anerkennung darüber ausgesprochen haben, und Pfarrer Tümpel aus dem Gothaischen in einer eignen Schrift ausführt. Der zweite Theil, welcher die kirchlichen Handlungen enthalten soll, ist noch nicht erschienen. Constantinopel. Es wird hier jeden Sonntag in dreißig Localen und in acht verschiedenen Sprachen, in der englischen, französischen, deutschen, spanischen, griechischen, armenischen, hebräischen und türkischen s. g. evangelischer Gottesdienst gehalten. Die Gottesdienste in englischer und armenischer Sprache werden von etwa 200 Personen besucht. Die eingebornen Protestanten belaufen sich auf etwa 600 Seelen, die sich an sechs Orten, zu verschiedenem Cultus versammeln. Die Fremden, größtentheils Engländer und Deutsche, können auf 5000 Seelen geschätzt werden. Die Lehre der Kirche in ihren Symbolen. Die scharfe Kritik, welche die Schrift: „Minister von Raumer,“ in Kliefoth's theol. Zeitschrift (in dem Artikel: „Carricaturen conservativer Kirchlichkeit“) erfahren hat, scheint Dr. Hengstenberg etwas aus dem Gleichgewicht gebracht zu haben. In seiner Ev. Kirchenzeitung vom Juni d. J. findet sich eine Antikritik, in welcher wir ihn zu Gegenerklärungen hingerissen sehen, die wir aus seinem Munde kaum erwartet hätten. Er spricht sich hierüber auch selbst also aus: „Wir sind hier anderer Meinung und befinden uns nun allerdings, indem wir sie darzulegen versuchen, zunächst in einer gewissen Verwunderung über uns selbst. Wir sind sonst nicht in der Lage, gegen lutherische Bestrebungen zu streiten und haben es immer für unsere Aufgabe gehalten, sie in ihren gerechten Kämpfen für das geschichtliche“ (nicht mehr?) „Recht der Kirche zu stärken. Aber unser Gegner hat uns in diese Position ge⸗ bracht, und die rechte Freiheit wissenschaftlicher Bewegung und kirch⸗ licher Entwickelung ist ein zu theuer erworbenes Gut, als daß wir uns nicht ver⸗ pflichtet fühlen müssen, es auch gegen ihn in Schutz zu nehmen.“ Und nun folgen Erklä⸗ rungen wie folgende: „Die reine Lehre ist nicht identisch mit der orthodoxen Lehre.. Es ist eine Schwäche unserer Bekenntnißschriften als solcher und namentlich der sonst so ausge⸗ zeichneten Concordienformel, daß sie von theologischen Ausführungen sich nicht ganz frei⸗ gehalten haben. Wir sind dadurch in die Lage gebracht, ihnen gegenüber das allerdings bedenkliche quatenus nicht schlechthin entbehren zu können; und nun ist natürlich damit nicht das gesagt, daß sie nur in so weit gelten sollen, als sie mit der heil. Schrift zu⸗ sammenstimmen.“ (Was denn? — H. fährt fort:) „Das ist der bekannte rationalisti⸗ sche Ausweg, auf welchem man den ganzen Glaubensgehalt derselben und damit ihre ganze kirchliche Bedeutung beseitigt hat. Sondern das ist die Meinung, daß sie nur da bindend und verpflichtend sind, wo sie das Bekenntniß der Kirche im eigentlichen Sinne, d.i. die Grundwahrheiten und Grundthatsachen des Evangelii, wo sie eigentliche Glaubensarti⸗ kel uns darbieten.“ (Das ist das bekannte Löhe'sche quatenus, aber welche Gewähr bleibt dann, daß der Theolog wirklich sich durch „das Bekenntniß der Kirche im eigentlichen Sinne“ für gebunden ansieht und nicht eine subjective Auswahl macht?) Weiter schreibt Dr. H.: „Sodann ist die reine Lehre, wie sie symbolisch fixirt ist, darum nicht auch schon die vollkommene unter allen Umständen zureichende Lehre. Wir dürfen nicht übersehen, daß das lutherische Bekenntniß in sehr stürmischer Zeit und unter schweren Kämpfen mit heftigen Gegnern formulirt ist. In Folge dieses Umstandes ist es geschehen, daß die strei⸗ tige Lehre in den Vordergrund getreten, und andere, für das Wohlsein der Kirche keinesweges gleichgültige, wenn nicht mit Stillschweigen übergangen, doch minder beachtet worden sind. Neue Verhältnisse regen neue Fragen an und nicht immer werden wir in den symbolischen Schriften die vollständig genügende Antwort finden. Die Lehre von den letzten Dingen, von der Höllenfahrt Christi, die für die rechte Einsicht in die Gesammtwahrheit des Evan⸗ gelii nicht unwichtig ist, die Lehre von den Sacramenten, ihrem Verhältniß zum Worte Gottes und ihrer specifischen Wirksamkeit, die neuerlich so in den Vordergrund getretenen Lehren von der Kirche, deren Amte und Verfassung sind nur unzureichend behandelt.“ „Merkwürdig daß H. hier gerade lauter in der Zeit der Verfassung der Symbole „streitige Lehren“ nennt, die daher alle in den Symbolen ex professo behandelt sind, während er doch