# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1861_S286 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 286 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. werde. Sodann versuchte ich es auch, ob ich nicht durch einen persönlichen Besuch bei einem Ministerialrathe, der die kirchlichen Dinge besorgt, wenigstens meine Entfernung von hier hindern könne, fand aber, daß mir's unmöglich sei, ihm die Nothwendigkeit unse⸗ res Austritts und einer gesonderten Stellung der lutherischen Kirche begreiflich zu ma⸗ chen. — Rechnen Sie dazu noch die Sorgen, welche eine Gemeinde immer macht, den Hohn und die Verachtung Vieler, die mir sonst Ehre erwiesen, wogegen mein Herz leider noch nicht unempfänglich genug ist, und vor Allem den unerwarteten Angriff des Herrn Pastor ........, der doch wenigstens mich erst einmal hätte fragen sollen, ob sichs denn auch also verhielte, wie er's in die Welt hineinschreibt, zum großen Kummer für mich Einsamen und zum Triumph unserer Widersacher, die sich am liebsten von dieser Seite in ihrem Verbleiben in der Union stärken lassen: dazu noch das verzagte Herz, das sich so leicht vom Satan verdammen läßt — so werden sie begreifen, wie ich Ihnen schreibe, daß ich auch innerlich oft wie ein mattgehetztes Wild sei. Ja ich bin schon daran gewesen—ich bekenne Ihnen das—zu wünschen: Ach, wäre ich doch todt, und wäre selig! Aber der Trost, den Sie zu meiner großen Erquickung in Ihrem letzten Kirchenblatte angeben, was mir vom heil. Geiste auch schon zu Theil geworden, daß das ja gerade ein Zeichen und gewisses Zeugniß des HErrn dafür sei, daß man zu Ihm gehöre, und vom Satan gehaßt werde, wenn er Einem das Leben abspricht, der hat mich wieder aufgerichtet — und bin ich auch ein recht schlimmer Sünder, so weiß ich ja, daß mich — die Sünden nicht verdam⸗ men, sondern der Unglaube. Beten Sie doch recht fleißig für mich Geringsten Ihrer Brüder, und für seine kleine Heerde, die der HErr in dieser schlimmen Zeit doch schon ein wenig wieder gemehrt hat.“ Baden. Daher wird dem Freimund vom 27. Juni geschrieben: Wir Lutheraner wußten noch nicht ob wir als Kirche oder kirchlicher Verein vom Staate betrachtet werden; bisher wurden wir als kirchlicher Verein angesehen; aber unsere lutherische Kirche darf sich doch nicht als Verein betrachten und behandeln lassen! — Darum machten wir un⸗ längst Eingaben an die Staatsbehörden und baten auf den Grund der neueren Gesetzgebung wiederholt um kirchliche Anerkennung und kirchliche Corporationsrechte. Darauf ist so eben folgende Entschließung erschienen: „Das Staatsministerium müsse die Lutheraner auf die im Regierungsblatte No. 51 vom 16. October 1860 erschiene⸗ nen Gesetze über die kirchlichen Verhältnisse verweisen. Darnach habe ihre Vereinigung nicht den Charakter einer öffentlichen rechtlichen Kirche; als kirchlicher Verein bedürften sie jedoch keiner Anerkennung.“ In jenem Gesetze sind nämlich die evangelisch-protestantisch-unirte und die römisch⸗ katholische Kirche als einzige kirchliche Corporationen anerkannt. Aus der Weimarischen Landeskirche. Daher wird dem Freimund vom 4. Juli geschrieben: Die in der Mitte des vorigen Jahrhunderts erschienene durchaus be⸗ kenntnißtreue Agende war seit langen Jahren nicht mehr im Buchhandel zu haben, und wenn das alte Buch unbrauchbar geworden war, durften sich die Geistlichen eine neuere Agende wählen, und diese Wahl fiel oft schlecht genug aus. Dieser Willkür zu steuern sollte die alte Agende neu aufgelegt werden, und diese Gelegenheit wurde von der obersten Kirchenbehörde des Landes benutzt, die neue Ausgabe zu vermehren und theilweise zu ändern, und alle kirchlichen Handlungen sollen sich, sobald das Buch vollständig erschienen sein wird, streng an die Agende halten. Dieser Damm gegen alle Willkür ist an und für sich sehr heilsam. Ebenso sind die von Seiten der Kirchenbehörde veröffentlichten Grund⸗ sätze, nach denen die neue Ausgabe bearbeitet werden soll, in hohem Grade zu billigen. Es soll die dem evangelischen Volke dieser Lande seit lange lieb gewordene Ernestinische Gottesdienstordnung beibehalten und die Grundlage des rechtlich bestehenden Bekenntnisses nicht verlassen werden. In diesem Sinn ist auch der bereits erschienene erste Theil, welcher die Intonationen, Collecten, Sonn- und Festtagsgebete enthält, bearbeitet, und wir hal⸗ ten diesen Theil für das beste, was in neuerer Zeit auf diesem Gebiete erschienen ist, und für eine Zierde der weimarischen Landeskirche, wie sich denn auch bis jetzt mehrere tüchtige