# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1861_S285 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 285 Pastor L. O. Ehlers richtet in seinem Kirchenblatt vom 15. Juni Folgendes an seine Leser: „Als diese Nummer des K.-Blatts in der Druckerei bis auf eine Kleinigkeit schon gesetzt war, erhielt ich ein Schreiben des Ober-Kirchencollegs vom 30. v. M., worin dasselbe mir anzeigt, daß es die Redaktion des Kirchenblattes dem Herrn Kirchenrath Pastor Nagel in Breslau übertragen habe. Ich bin fern davon, über diesen Schritt des Ober⸗ Kirchencollegs mich beschwert zu fühlen; denn es hat ja Macht mir zu nehmen, was ich von ihm angenommen habe; und stelle ich mich auf den Standpunkt der Glieder des O.-K.-C., welche gegenwärtig unsre kirchlichen Angelegenheiten besorgen, so finde ich es ganz in der Ordnung, daß sie die Redaktion des Blattes, welches laut Beschluß der Gene⸗ ral-Synode von 1848 ein amtliches Blatt des O.-K.-C. sein soll, mir nicht ferner lassen, nachdem ich um meines Gewissens willen habe erklären müssen, Mittheilungen vom O.-K.- C. in unsrer gegenwärtigen Streitsache nicht aufnehmen zu können, ohne meinerseits Be⸗ merkungen beizufügen. Wie ich aber das Gewissen der Glieder des O.-K.-C. zu achten weiß, welches sie bestimmt, die Redaktion des K.-Bl. mir abzunehmen: so hoffe ich, daß es mir nicht als ein feindlicher Schritt (der es in Wahrheit nicht ist) wird ausgelegt werden, wenn ich statt des Kirchenblattes ein anderes Blatt herausgebe. Dazu bewegt mich nicht die Lust zu streiten, sondern das Verlangen, dazu beizutragen, daß in der bestehenden Streitsache die Wahrheit erkannt werde und so der Friede unter uns wiederkehre. Denn nur wer um des Friedens und der Kinder des Friedens willen streitet, streitet recht; und wer da streitet um seine Lust zu büßen, verfällt dem Gerichte Gottes. — Das von mir vom 1. Juli d. J. an herauszugebende Blatt wird den Titel führen: „„Kirchliches Zeitblatt für lutherische Gemeinen.““ und zu denselben Fristen wie das Kirchenblatt, in demselben Umfange erscheinen (jährlich 18 Bogen), und zu demselben Preise (halbjährlich 6 Sgr. 3 Pf.) auf demselben Wege bezogen werden. — Es wird aber auch, so der HErr hilft, in demselben Geiste geschrieben werden, nämlich nicht um Haß und Haders willen, sondern zur Erbauung in der Wahrheit. Wo es für die Wahrheit streitet, sollen die Irr⸗ thümer aufgedeckt werden, ohne Beleidigung, Anfeindung und Verletzung von Personen. Wie lange ich dies Blatt herausgeben werde, das steht, wie all' unser Thun, ganz und gar in Gottes Händen. Ich beabsichtige aber nicht, es länger herauszugeben, als nach meinem und Andrer Urtheil die Zeitlage unsrer Kirche es wünschenswerth macht. Und wollte Gott es wäre bald Friede, so würde ich meinen Stab gern niederlegen. Da ich nun aber von meinen lieben Lesern als Lesern des Kirchenblattes Abschied neh⸗ men muß (und ich weiß ja, daß Viele von ihnen nicht Leser meines neuen Blattes sein werden), danke ich GOtt, daß Er mich gestärkt hat in meiner Schwachheit, das Blatt 25 Halbjahre herauszugeben. Ich weiß, daß ich von ihm, wie in jeder Thätigkeit, die ich geübt habe und übe, so auch als Herausgeber des Kirchenblattes viel Vergebung be⸗ darf, weil ich überall viel gesündigt habe. Er wolle mit mir nicht ins Gericht gehen! — Aber auch den Lesern danke ich, die manche Schwachheit mit Geduld getragen haben und wünsche im HErrn, daß Herausgeber und Leser sich in der himmlischen Klarheit wieder⸗ sehen mögen, wo alle Schwachheit um und an wird von uns sein abgethan. Amen.“ Pastor Hofmann in Gedern in Hessen, der, wie wir schon früher berich⸗ teten, aus der hessischen Landeskirche ausgetreten ist, schreibt an Ehlers, wie wir in dessen Kirchenblatt vom 15. Juni lesen: „Ich bin, wie ein gehetztes Wild, müde am Leibe und oft auch — ich bekenne es Ihnen — müde im Innern — und doch will's bis jetzt noch nichts heißen im Vergleich zu dem, was noch zu kommen scheint, und zwar in der Kürze. Zuerst mußte ich meine bisherige Wohnung verlassen, und wir mußten uns mühsam bei einem Gemeindegliede einrichten, wobei ich selbst längere Zeit Hand anlegen mußte. Dann begannen die gerichtlichen Verfolgungen, mit einer Vorladung vor das Kreisamt, welches mir eröffnete, daß ich demnächst von meiner Gemeinde weggerissen und in meine Heimath, ein etwa 5—6 Stunden entferntes Dorf verwiesen werden solle. Sodann kam eine Vor⸗ ladung vor das Landgericht auf den folgenden Tag, den 28. Mai, wo ich wahrscheinlich wegen „„unbefugter Vornahme geistlicher Functionen““ zu einer Geldstrafe verurtheilt