# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1861_S279 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. 279 Die hohen Leute haben es nicht gethan; wir haben den heiligen Pro⸗ pheten Jesaiam, und da ihn Gott zum Predigtamt wollte berufen, sagt er: Herr, ich bin von unreinen Lippen. Moses sagt zum Herrn: Ich habe eine schwere Zunge, kann nicht reden; mit den Haaren muß man sie dazu ziehen, daß sie reden. Aber jetzt, wenn Einer verdorben ist in allen Handwerken, soll er gut zum Pfaffen sein. Er ist gut für die Bauern, denen darf man nicht viel Besonderes predigen; gleich als wenn die Bauern auch nicht Leute wären und so wohl eine Seele hätten wie der Kaiser. Es ist Gott so viel an der Seele eines Bauern und eines ärmsten Bettlers gelegen, als an eines großen Herrn. Das ist Nichts. Es geht so übel zu, man soll sehen, daß Kirchen mit rechtschaffenen Leuten versorgt werden.“ (Beste: „Kanzelredner.“) ————◆———— Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. Ob Judenkinder in einem Alter von 12—14 Jahren auf ihr Begehren auch wider ihrer Eltern Willen zu unterrichten und zu taufen sind. Hierüber schreibt die theol. Facultät zu Wittenberg im J. 1623 in einem von ihr geforderten Bedenken u. A. also: Wenn weder die jüdischen Eltern selbst, noch ihre Kinder in der Christen Gewalt sind, soll auch kein Christ ihnen ihre Kinder mit Gewalt nehmen, unterweisen und taufen, denn wir haben dessen keinen Besehl, noch Exem⸗ pel in der ersten apostolischen Kirche. Und die Verheißung Gottes gehet zwar auch die an, so ferne sind; aber die, so der HErr herzu rufen wird. Act. 2, 19. Wenn aber die Kinder selbst kommen und Unterricht im christli⸗ chen Glauben begehren, obgleich solches ihren Eltern zuwider, sollen wir sie doch aufnehmen, unterweisen, und allen Vorschub thun, daß sie zur heil. Tause gebracht werden mögen. Denn daß sie sich also freiwillig bei den Christen zur Institution begeben, ist anstatt des Berufs zu halten, dadurch unser HErr Gott sie zu uns gebracht und sie selbst von ihren Eltern, nicht anders als wie Abraham aus seines Vaters Hause, ausgegangen sind. Darum wir sie auch als die Unsern aufnehmen und zum Christenthum zu fördern schuldig sein. Dieses halten wir also Gottes Wort gemäß. (Con- sil. theol. Witebergens. II, p. 115.) Ob man einem Sterbenden, der nicht mehr hört und ver⸗ steht, was man mit ihm vorhat, das heilige Abendmahl reichen solle. Hierüber gibt genannte Facultät folgenden Unterricht: Einem solchen seelzogenden Menschen sollte man das heil. Abendmahl nicht reichen. Denn zum heilsamen Gebrauch desselben gehöret ein rechter Glaube, der den Leib Christi von andern gemeinen Speisen recht unterschei⸗ det, des Verdienstes Christi sich annimmt und den Tod Christi verkündigt;