# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1861_S255 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 255 auf reformirtem Felde der Irvingianismus mit seinen Absonderlichkeiten erhoben, daraus erklären sich dort und bei uns die chiliastischen und apokalyptischen Reizmittel.“ Aus Mecklenburg berichtet die A. K. Z.: „Rostocker Correspondenten hatten in der „„Protestant. Kirchenzeitung““ ausgesprengt, der Consistorialrath Krabbe in Rostock sei wegen seines angeblichen Vergehens gegen Dr. Baumgarten von seinem früheren Beichtvater vom Abendmahl zurückgewiesen und von seinem gegenwärtigen Beichtvater erst nach einem Jahre zu demselben zugelassen, und zwar sei solche Ausschließung in Folge eines statutenmäßigen Beschlusses des Rostocker geistlichen Ministeriums geschehen. Die Rostocker Geistlichkeit hat in derselben Zeitung diese sämmtlichen Angaben dementirt und für falsche Gerüchte erklärt. Nach dieser Veröffentlichung des Rostocker geistlichen Ministeriums haben Dr. Baumgarten und 11 seiner Anhänger in einer Eingabe an den Magistrat den Beichtstuhl und den Altar in der Rostocker Gemeinde für verunreinigt erklärt, auch den Schutz des Magistrats gegen den unbefugten Eingriff des Kirchenregiments angerufen, durch welches ihrer Angabe nach die Geistlichkeit zu jener Publication genöthigt worden sei. Der Magistrat hat ihnen respondirt, daß er sich in dieser Sache für incompetent halte. Da aber Baumgarten sich auch an die bürgerschaftliche Vertretung gewendet hat, so wird der Zweck weiteren Geredes und weiterer Beunruhigung der Gemeinde wohl nicht ganz verfehlt werden.“ (N. Pr. Z.) Döllinger über den Kirchenstaat. Das Münkelsche Zeitblatt enthält unter dieser Ueberschrift u. A. folgende Mittheilungen. „Eine krampfhafte Bewegung hat sich der strengern Katholiken auf dem Erdkreise zu Gunsten des Kirchenstaates bemächtigt, um mit demselben der Kirche ihre Unabhängigkeit von der weltlichen Macht zu erhalten; und selbst Protestanten sind mit in Zuckungen gerathen, als wenn von daher der ganzen Kirche Gefahr drohe, und haben Verbindungen mit den Katholiken angeknüpft und den Peterspfennig bezahlt. So etwas ist noch nicht dagewesen. Um so mehr ist die Welt überrascht, daß ganz unerwartet ein gutkatholischer Mann, der Domprobst und Prof. Döllinger, ein sehr gelehrter, begabter und angesehener Vorkämpfer der römischen Kirche, welcher dem Protestantismus und der Person Luther's schonungslose Hiebe versetzt hat, in einer gutkatholischen Stadt, in München, mitten in einer katholischen Versammlung und in Gegenwart des päpstlichen Nuntius Chigi, offen gegen den Fortbestand des Kirchenstaates aufgetreten ist. Die katholische Partei hat nämlich im Gegensatz gegen die liberalen Vorträge der Münchener Größen vor einem gemischten Publikum andere Vorträge angeordnet, welche Döllinger mit allgemein religiösen Gegenständen eröffnete, wobei er schon im ersten Vortrage auf den Kirchenstaat kam. Die Ueberraschung war um so größer, als man sich auf eine entscheidende Schutz⸗ und Trutzrede gefaßt gemacht hatte. Mitten im Vortrage entfernten sich mehrere Damen, denen bald der päpstliche Nuntius nachfolgte, weil er es nicht für passend hielt, den gefährlichen Grundsätzen das Ansehen seiner Aufmerksamkeit zu schenken. Er soll sich nachher in unliebsamen Reden Luft gemacht haben. Döllinger ist selber dreimal in Rom gewesen und hat sich die Wirthschaft im Kirchenstaate angesehen, die er also als Augenzeuge, unterstützt von den gewichtigsten Zeugnissen, schildert. Seine Ansicht ist im kurzen die, daß das Papstthum aus seinem weltlichen Regimente schweren Schaden nehme und durch den Verlust des nun unhaltbar gewordenen Besitzes nur gewinnen könne, da die geistliche Macht in demselben Maße wachsen werde, als sie nicht mehr in die fremdartigen weltlichen Händel verflochten sei. Er beruft sich auf die vielgebrauchte Thatsache, daß das Papstthum 700 Jahre lang ohne Land bestanden habe, also auch wiederum ohne Land bestehen könne. Erst seit Pipin sei der Papst weltlicher Fürst geworden; aber wenn man sagen wolle, daß er erst seitdem den höchsten Gipfel seiner Macht erstiegen habe, so vergesse man, daß er eben in dieser Zeit vom 9. bis zum 15. Jahrhundert selten ruhig sein Fürstenthum besessen habe, wie denn Gregor VII. und Urban II. im fremden Lande gestorben seien. Die Sache ist richtig, beweist aber theils mehr, theils weniger, als sie soll. Die Päpste auf die rein geistliche Macht beschränken, heißt sie in Widerspruch mit sich selber setzen, denn ihre sogenannte geistliche Macht ist keine rein geistliche Macht.