# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1861_S245 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Evangelische Kirchenverfassung für Oesterreich. 245 nats nicht beruhigte, sondern sogleich unterm 1. März eine Replik einsandte, welche klar und gründlich das gute Recht der Lutheraner darlegte. Auf diese zweite Eingabe steht die Antwort des Senats noch zu erwarten; hoffentlich wird sie nicht wieder in der Art abweisend sein, wie es die erste war; indessen sind die Lutheraner entschlossen, bis in die letzten Instanzen ihre Sache zu verfechten. (Freimund.) Evangelische Kirchenverfassung für Oesterreich. Endlich hat der Kaiser Franz Joseph seine Zusagen erfüllt, welche er den Evangelischen zuerst 1848, dann 1851, und zum drittenmale den 20. Oct. 1860 gegeben hat. Das Patent vom 8. April 1861 gewährt den Lutheranern und Reformirten der deutsch⸗slavischen Kronländer völlige Gleichberechtigung mit den Katholiken „nach sämmtlichen Richtungen des bürgerlichen und politischen Lebens“. Die Evangelischen heißen jetzt Evangelische, und nicht mehr Akatholiken, und die slavischen Pfarrer heißen Pfarrer, und nicht mehr Pastoren, was bei den Slaven einen Stiefvater bedeutet. Und wie die Titel, so die Rechte. Sie können Glocken und Thürme haben, Feierlichkeiten nach ihrem Glauben anstellen, ungehindert die Seelsorge üben, religiöse und theologische Bücher und Bibeln gebrauchen, Vereine bilden und mit gleichartigen Vereinen des Auslandes, z. B. dem Gustav⸗Adolphs⸗Verein, in Verbindung treten, auswärtige Universitäten besuchen, auswärtige Lehrer und Prediger berufen, Schulen, Anstalten und neue Gemeinden gründen, alles wie ihr Bekenntniß es erheischt. Daneben verspricht der Kaiser, ihre Anstalten, Kirchen und Kirchendiener aus Staatsmitteln zu unterstützen, wie es die Würde und Dringlichkeit der Sache verlangt. Außer den bisherigen Summen hat er vorläufig 40,600 Fl. zu diesem Zwecke ausgeworfen, und die armen Pfarrer in Böhmen und Mähren haben nun Aussicht, daß sie im Laufe der Jahre wenigstens der dringendsten Noth entrissen werden. Auf der andern Seite ist der katholischen Geistlichkeit das Handwerk gelegt, daß sie die protestantischen Gemeinden nicht mehr drücken, oder mit List und Gewalt am Aufkommen hindern und in ihren Schafstall treiben kann; nicht einmal die Stolgebühren und andere Abgaben darf sie wie bisher von diesen fordern, wenn sie nicht einen besondern Rechtstitel nachweisen kann. Sie muß sich nun in ihren Grenzen halten, da sie nichts mehr voraus hat. Das ist für Oesterreich eine erstaunliche Begebenheit. Dies Oesterreich, welches die Reformation mit Gewalt niedergekämpft, die Protestanten unter der Presse gehalten, den dreißigjährigen Krieg als einen Religionskrieg geführt, die evangelischen Salzburger zweimal außer Landes und ins Elend gejagt; dies Oesterreich, welches zu den heiligsten Ueberlieferungen des Hauses Habsburg⸗Lothringen den Schutz und die Erhöhung der römisch⸗ katholischen Kirche rechnete, seinen Titel einer apostolischen Majestät durch den Abschluß des Concordates in der jüngsten Zeit zu Ehren brachte und