# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1861_S237 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Dr. Huschke wider Past. Diedrich. 237 len kannst. Denn wie magst du beurtheilen, was Lehre der luth. Kirche ist und was nicht, wenn du die Lehre deiner Kirche nicht aus ihren Bekenntnißschriften kennst, wo die Kirche sie niedergelegt hat?! — Und so allein werden wir auch die Personen, welche in diesem Kampf hervorgetreten sind und ihre Handlungen billig beurtheilen können. Kurz, Ihr Lutheraner! les't Eure Bekenntnißschriften. Es sind aber die Stücke der Bekenntnißschriften, welche insonderheit zu lesen sind, um eine richtige Einsicht in die Streitfrage zu erhalten, der 28. Artikel der Augsburgischen Confession, der 4. Artikel des 2. Theils der schmalkaldischen Artikel, der vom Papstthum handelt, der Anhang an die schmalkaldischen Artikel: Von der Gewalt und Obrigkeit des Papsts und von der Bischöfe Gewalt und Jurisdiction, endlich der 10. Artikel der Concordienformel. In dem Evangelischen Concordienbuche, herausgegeben von Detzer, Nürnberg 1847, kann Jedermann die bezeichneten Stücke leicht auffinden. Sie stehen dort Seite 57, 332, 354, 557 und 699. Wer diese Abschnitte unsrer Bekenntnißschriften aufmerksam lies't, wird sich überzeugen, daß unsre Kirche ein Kirchenregiment für zulässig hält, wenn es sich nicht für nothwendig und für Kraft göttlichen Rechts bestehend erklärt. Dieser Ansicht unsrer Bekenntnißschriften pflichte ich vollständig bei, habe also nichts gegen ein Kirchenregiment an sich, sondern erkläre mich nur gegen die Lehre von der Nothwendigkeit eines Kirchenregiments auf Grund göttlichen Befehls, weil ich einen solchen nicht finden kann. Nach meiner Ueberzeugung, die ich schon mehrfach ausgesprochen habe, ist unser Unglück nicht, daß wir im Ober⸗Kirchencollegium ein Kirchenregiment haben, sondern daß dieses sich einen Ursprung beimißt, welcher ihm weder nach Gottes Wort, noch nach den Bekenntnißschriften unsrer Kirche zukommt. — Sollte sich künftig finden, daß Pastor Diedrich etwas Anderes zu seinem Abtritt vom O.⸗ K.⸗C. bewogen hat, als nur diese irrige Meinung und daß er für etwas anderes gekämpft hat, als für die Lehre der Bekenntnißschriften der luth. Kirche, so würde ich aufhören, ihn einen lutherischen Christen zu nennen und die Sacramentsgemeinschaft mit ihm aufheben. So lange ich mich aber hievon nicht überzeuge, darf mich die Heftigkeit, mit der er gestritten und dürfen mich die Sünden, deren er im Streit sich schuldig gemacht hat, nicht bestimmen, ihm das Lutherthum abzusprechen. Denn wer hat je die Behauptung aufgestellt, daß Lutheraner nicht sündigen? Allerdings scheint mir Pastor Diedrich die sichtbare Seite der Kirche ungebührlich zurückzustellen; aber sein Kampf gegen falsches Gewichtlegen auf ihre äußere Verfassung macht dies erklärlich, und die unverleugbare Wirklichkeit wird ihn zurückführen, wo er zu weit gegangen ist. Ueberhaupt aber ist unser Kampf nicht ein Kampf für und um Personen und ihre Tugenden oder Gebrechen, sondern ein Kampf um die Sache. Gott behüte, daß es Niemandem gelingen möge, den Streit um die rechte lutherische Lehre vom Kirchenregiment zu einem Streit über Persönlichkeiten herabzuziehen, um ihn so zu beseitigen. — Es ist auch das verwerflich, wenn man den erhobenen Streit gegen eine falsche Lehre vom