# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1861_S236 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 236 Dr. Huschke wider Past. Diedrich. Der Herr Verfasser sagt im Vorwort, er schreibe weder als Director des Ober⸗Kirchencollegs, noch in dessen Auftrage; immer aber bleibt es von Wichtigkeit, daß der Director des O.⸗K.⸗C. seine Meinung in dem unter uns bewegten Streite öffentlich ausspricht und die der seinen entgegenstehende als falsch verwirft und denen, welche ihr beipflichten, es abspricht, wirklich lutherisch zu sein. Denn der Herr Verfasser kann doch als Director des O.⸗K.⸗C. unmöglich in einem andern Geiste handeln, als in dem seiner persönlichen Meinung vom Kirchenregiment. Und es ist durch diese Schrift dahin gekommen, daß Männer der beiden Seiten, wie die Anhänger der beiden einander entgegenstehenden Meinungen vom Kirchenregiment auf der letzten General⸗Synode genannt wurden, sich öffentlich falscher Lehre beschuldigen (nicht bloß irriger Meinungen) und einander das rechte Lutherthum absprechen. Es ist dies geschehen; und ob es möglich sein wird, nachdem es geschehen ist, unter den sich gegenseitig falscher Lehre Anklagenden die Kirchengemeinschaft aufrecht zu erhalten, das muß die Zukunft lehren, die in Gottes Händen liegt. Inzwischen ist es aber jetzt unzweifelhaft Pflicht aller urtheilsfähigen Kirchenglieder, sich in die streitige Frage Einsicht zu verschaffen, um ein begründetes Urtheil fällen zu können. Eben in dieser Absicht hat auch der Herr Verfasser seine Schrift geschrieben, die nicht für Gelehrte, sondern für die Gemeinen bestimmt ist. Es wird ja diese Schrift ohne Zweifel eine gründliche Entgegnung finden. Ich will mich in dieser Anzeige darauf beschränken, mein Zeugniß dahin abzugeben, daß dem Herrn Verfasser keineswegs der Beweis gelungen ist, den er sich zu führen vorgesetzt hatte, nämlich, daß die Lehre des Pastor Diedrich vom Kirchenregiment eine neue Lehre sei. Der Beweis aus der heil. Schrift läßt den forschenden Leser unbefriedigt. Ich will hier nur beiläufig bemerken, daß der angeführte Spruch Hebr. 13, 17.: „gehorchet euern Lehrern und folget ihnen“ in den Lehrverhandlungen auf der vorjährigen General⸗Synode als völlig unbrauchbar erkannt worden ist, daraus die Pflicht eines dem Kirchenregiment in seinen Anordnungen zu leistenden Gehorsams abzuleiten, indem er nur von dem Gehorsam gegen das Wort Gottes handelt, welches die öffentlichen Lehrer des Wortes predigen. Ebenso werden die, welche die vielen S. 13 angeführten Schriftstellen in der Bibel aufmerksam nachlesen und ohne Vorurtheil in Einfalt erwägen, leicht finden, daß sie nicht beweisen, was sie beweisen sollen. Einem Lutheraner muß aber ja zunächst anliegen, genau zu erfahren, was die Bekenntnißschriften seiner Kirche über den geführten Streit sagen. Und ich bitte hier dringend alle Leser der angezeigten Schrift, die betreffenden Stellen in unsern Bekenntnißschriften mit Bedacht zu lesen, und spreche Jedem, der das nicht thun will oder kann, das Recht ab, über die vorliegende Schrift ein Urtheil zu fällen. Hier will ich auch einmal befehlen: lies die Bekenntnißschriften deiner Kirche, oder gieb es auf, über Sachen urtheilen zu wollen, die du, ohne dies zu thun, nicht beurthei⸗