# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1861_S235 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Dr. Huschke wider Past. Diedrich. 235 Dinge abgestimmt. Und schwerlich kann es in diesen Dingen, welche, unter der Oberleitung des göttlichen Wortes und im Absehen auf den christlichen Wohlstand einer Gemeinde die Vernunft begreift, anders hergehen. Grade dadurch aber wird eben so sehr „der Weg kirchenregimentlicher Verordnung“ (nach der Manier der Buffalo⸗Synode) als der „der absoluten Freigebung an die Willkür der Gemeinden“ vermieden. Beide Wege aber finden, Gott sei Dank, nicht bei uns, wohl aber der letztere in solchen Synoden und einzelnen Gemeinden Statt, in denen nicht wesentlich und ursprünglich, auch in jenen und ähnlichen oben angezogenen Sprüchen, das Wort Gottes das überwachende und leitende Regiment hat, sondern wo auf gut amerikanisch, aber schlecht lutherisch, diese oder jene, zudem von fanatischen Partheiführern geleiteten und bearbeiteten Massen, in der betreffenden Sache, ohne gottesfürchtige, unpartheiische und sorgfältige Erwägung der Sachlage, auf gut Glück möglichstbald auf Abstimmung dringen, in der Hoffnung, ihre Parthei werde die Mehrzahl haben. Wiederum in andern Gemeinden wird die Oberherrlichkeit des göttlichen Worts darin verleugnet, daß der Kirchenrath, hin und her sogar mit Ausschluß des Pastors, auf aristokratische Weise, das Kirchenregiment ausübt und die Gemeinde an seine Beschlüsse bindet. Summa, mit all dergleichen Ordnungen oder Unordnungen, die sämmtlich dem Evangelio zuwider sind, haben wir nichts zu schaffen. Bei uns soll allein, mittel⸗ und unmittelbar, das ist, wie in Sachen der christlichen Freiheit so viel mehr in denen des Glaubens und der Lehre das geschriebene Wort Gottes, die heil. Schrift allein regieren und gelten, aber weder der Pastor, etwa als eine Amtsperson neben und außer diesem Worte, noch in ähnlicher Nebenstellung etwa der Kirchenrath oder Gemeindevorstand, noch endlich die Gemeinde selber. Denn nur wer z. B. in bestimmten Gemeindeversammlungen in diesen und jenen Sachen, sie mögen die Lehre oder Mitteldinge betreffen, Gottes Wort richtig führt und anwendet, es sei ein alter Pastor oder ein junges Gemeindeglied, der regiert. Daß dieses Regiment des göttlichen Wortes aber bei uns bleibe und immer gründlicher und allseitiger in Schwang und Uebung komme, dazu helfe uns der gnädige und barmherzige Gott um Christi willen. Amen. (Aus Ehlers' Kirchenblatt.) Dr. Huschke wider Past. Diedrich. Vorläufige Schutzwehr aus Gottes Wort, den Bekenntnißschriften und Luther wider die neue Lehre des Pastor Diedrich und seines Anhangs. Allen denen, die noch wirklich Lutherisch bleiben und sich der Zerreißung der Kirche nicht mitschuldig machen wollen, dargeboten von Dr. E. Huschke, Geheimen Justiz Rath und Professor. Breslau 1861. Verlag von Carl Dülfer. (30 Seiten. Preis 3½ Sgr.)