# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1861_S233 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Was von uns Wahres und Falsches berichtet wird. 233 Hier hätte nun billig als Erläuterung hinzugefügt sein sollen, daß die Gemeinde (natürlich incl. deren Pastor), der ja allerdings, auch nach unserm Bekenntniß, Gottes Worte gemäß, das letzte und höchste Gericht zusteht, dieses Amt des Richtens und Urtheilens doch nur ausübt in unbedingter Unterwerfung unter den allgemeinen Oberrichter der Christenheit, nämlich die heil. Schrift; denn Gottes klares selbstverständliches Wort allein hat billig allein die erste und letzte Entscheidung in allen Kirchengerichten, wie überhaupt wesentlich allein durch sein Wort der HErr Christus das Regiment über seine Kirche führt und von den Hirten und Lehrern denselben Gehorsam gegen dasselbe fordert, wie von den Schafen und Hörern. Das geschriebene Wort Gottes ist also der eigentliche Statthalter des nur unsichtbar⸗gegenwärtigen HErrn der Kirche und alle, nach menschlicher Ordnung, gesetzte Obere haben sich den Aussprüchen desselben unbedingt zu unterwerfen. Keine solche Obere aber, sie heißen nun Päpste, Bischöfe, Consistorien, Presbyterien, Ober⸗Kirchencollegien u. s. w. haben neben, außer oder gar wider die heil. Schrift ein Recht, die Gewissen der Christen durch ihre Gesetze und Verordnungen zu verbinden. Nur abgeleiteter Weise und im Bereich der christlichen Freiheit kann ein Gehorsam da stattfinden, wo eine größere oder kleinere Zahl christlicher Gemeinden, deren jede ja nach Gottes Wort die durch menschliche Gewalt und Ansehen nirgend beschränkte Gewalt der Selbstregierung unter dem alleinigen Regimente der heil. Schrift hat, gewissen von ihr dazu erwählten und berufenen Einzelpersonen oder Collegien ihre Gewalt überträgt, diese und jene ihr wesentlich zustehenden Rechte und Aemter und Güter an ihrer Statt und von Gemeinschaftswegen nach Gottes Wort zu verwalten. Das Irrige, was zunächst in Verbindung mit obigem Wahren, Herr Prof. Fritschel über uns aussagt, ist dieses: „In ihr (der Missouri⸗Synode) ist es besonders der Gedanke der christlichen Freiheit, der sich zu realisiren strebt und bereits eine sehr bestimmte Eigenthümlichkeit des gesammten gemeindlichen und kirchlichen Lebens erzeugt hat.“ Es möchte nun dem Leser etwas schwierig werden, sich zu einer klaren Anschauung zu bringen, was der Einsender unter diesen Worten eigentlich verstehe. Aber zum Glück hat er gegen den Schluß sich selber genauer erklärt; denn hier wird dargethan, welche Stellung die Jowa⸗Synode zwischen der Buffalo⸗ und Missouri⸗Synode oder eigentlich über beiden einnehme; „denn sie sei es, welche die Grundzüge gemeindlicher Gestaltung nicht auf dem Wege kirchenregimentlicher Verordnung (wie Buffalo), aber auch nicht absoluter Freigebung an die Willkür der Gemeinden (wie Missouri), sondern auf dem Wege hingebender Erziehung derselben zu allgemeiner Geltung zu bringen suche.“ Diese Behauptung aber ist durchaus irrig und eine bloße Phantasie dieses ebenbürtigen Sohnes seines geistlichen Vaters, des Herrn Pfarrer Löhe, der es auch liebt, bald mit Gedanken zu spielen, da bei allem Schein des Sinnigen und Geistreichen, doch nichts hinter ist, bald sich Gegensätze zu