# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1861_S227 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Theologische Axiome. 227 Etwas anderes ist es, wegen des Glaubens, etwas anderes, durch den Glauben gerechtfertigt werden; wir werden nicht um des Glaubens willen, sonder durch den Glauben gerechtfertigt. 21. Fides non entitative et qualitative, sed objective et relative justificat. (Quenstedt.) Der Glaube rechtfertigt nicht durch sein Dasein oder durch seine Beschaffenheit, sondern durch seinen Gegenstand und durch seine Beziehung. 22. Fides aut sumitur absolute pro corde fideli, aut relate pro ipsa fiduciali apprehensione Christi; priori modo non imputatur fides (h. e. qualitas nobis inhaerens) ad justitiam. (Gerhard.) Der Glaube wird entweder absolut genommen für ein gläubiges Herz oder beziehentlich für die zuversichtliche Ergreifung Christi selbst; auf die erstere Weise (d. h. als uns anhaftende Qualität) wird er nicht zur Gerechtigkeit gerechnet. 23. Fides est manus mendica, quae coelestia bona in evangelio oblata recipit. (Gerhard.) Der Glaube ist die Bettlershand, welche die im Evangelio angebotenen himmlischen Güter annimmt. 24. Fides non tantum manus est apprehendens poculum, in quo continetur salutaris portio, sed est spirituale illud os, quo ex fonte salutis bibimus. (Gerhard.) Der Glaube ist nicht nur die Hand, die den Kelch des Heils ergreift, sondern er ist jener geistliche Mund, mit welchem wir aus der Quelle des Heils trinken. 25. Fides duplices habet manus: unam, quam extendit sursum et apprehendit Christum una cum omnibus beneficiis suis, et hac parte dicimus, nos justificari per fidem; alteram, quam protendit deorsum ad exercenda opera caritatis ac reliquarum virtutum, et hac parte testificamur quidem veritatem fidei, non autem justificamur. (Brentius.) Der Glaube hat zwei Hände: die eine streckt er nach oben aus und ergreift damit Christum zugleich mit allen seinen Wohlthaten, und in dieser Beziehung sagen wir, daß wir durch den Glauben gerechtfertigt werden; die andere streckt er nach unten aus zur Ausübung der Werke der Liebe und der übrigen Tugenden, und in dieser Beziehung bezeugen wir zwar die Wahrheit des Glaubens, werden aber dadurch nicht gerechtfertigt. 26. Quando dicitur fides imputari ad justitiam, semper intelligendum est objectum fidei seu fides, quae creditur; non fides, qua creditur, non ipse actus fidei. (Huelsemann.) Wenn vom Glauben gesagt wird, daß er zur Gerechtigkeit gerechnet werde, so ist immer darunter der Gegenstand des Glaubens oder der Glaube, welcher geglaubt wird, zu verstehen, nicht der Glaube, mit welchem geglaubt wird, nicht der Glaubensact selbst. (Fortsetzung dieses Artikels folgt.)