# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1861_S225 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang VII. August 1861. No. 8. Theologische Axiome. (Fortsetzung.) XVI. Von der Rechtfertigung durch den Glauben. 1. Doctrina de justificatione est articulus stantis et cadentis ecclesiae. Die Lehre von der Rechtfertigung ist der Artikel, mit welchem die Kirche steht und fällt. 2. Justificatio est actio forensis, non physica. (Kromayer.) Die Rechtfertigung ist eine gerichtliche, nicht eine physische Handlung. 3. Justificatio non in homine, sed circa et extra hominem peragitur. (Quenstedt.) Die Rechtfertigung geht nicht in dem Menschen, sondern an und außer dem Menschen vor sich. 4. Vox justificandi proprie et in genere est justum aliquem pronuntiare, sive is justus sit, sive injustus. (Gerhard.) Das Wort rechtfertigen heißt eigentlich und im Allgemeinen einen für gerecht erklären, mag er gerecht sein, oder ungerecht. 5. Vocabulum justificare in hoc articulo idem significat, quod absolvere a peccatis. (Concordia.) Das Wort rechtfertigen bedeutet in diesem Artikel so viel als von Sünden lossprechen. 6. Justificatio ex parte hominis est tantum passiva. (Scherzer.) Die Rechtfertigung ist von Seiten des Menschen nur eine passive. 7. Justificatio est mutatio moralis. (Dannhauer.) Die Rechtfertigung ist eine moralische Veränderung. 8. Peccatum se habet in nobis ut reatus et morbus; justificatio reatum tollit, sanctificatio morbum sanat. (Gerhard.) Die Sünde in uns hat die Beschaffenheit einer Schuld und einer Krankheit; die Rechtfertigung hebt die Schuld auf, die Heiligung heilt die Krankheit. 9. Peccatum in justificatione tollitur, non ut non sit, sed ne obsit. (Kromayer.) Die Sünde wird in der Rechtfertigung aufgehoben, nicht so, daß sie nicht mehr da ist, sondern so, daß sie nicht mehr schadet. 10. Justificatio nec magis, nec minus recipit. (Dannhauer.)