# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1861_S223 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 223 Zeitschrift vom Monat Mai ein kurzer Artikel, der mit den Worten beginnt: „Durch weite Kreise der lutherischen Kirche geht dermalen ein Schrecken vor dem Chiliasmus, als welcher wider die Grundlehre unsers Bekenntnisses, wider die Lehre von der Rechtfertigung durch den Glauben streite. Wie aber, wenn der Apostel, welcher die Briefe an die Römer und an die Galater geschrieben hat, selbst Chiliast gewesen ist?“ Hierauf liefert der Schreiber das Kunststück, aus Stellen wie 1 Cor. 15, 23—28. 52., 1 Thess. 4, 17., 2 Thess. 1, 10., 2 Tim. 2, 12., Röm. 11, 25. 26. den entschiedensten Chiliasmus herauszuexegesiren. Das Wichtigste an dem Artikel scheint uns aber das in den ersten Worten abgelegte Zeugniß zu sein, daß „durch weite Kreise der luth. Kirche dermalen ein Schrecken vor dem Chiliasmus“ gehe, „als welcher ꝛc.“ Gott gebe, daß dem so sei! Und in der That scheint es wirklich bereits um die bis vor kurzem stattfindende ruhige und ungestörte Entwicklung und Ausbreitung der chiliastischen Irrlehre innerhalb der luth. Kirche geschehen zu sein. Gott sei dafür von Herzen Lob und Dank! Stuttgart. Die Kammer hat das Concordat mit 63 gegen 27 Stimmen verworfen. Braunschweig. Hier sieht es traurig aus. Das Braunschweiger Kirchenblatt meldet: „Man wird oft mit Entsetzen erfüllt beim Blick in viele, namentlich städtische Gemeinen; von tausend Seelen oft keine hundert Abendmahlsgenossen im Jahre, 40 bis 50 Besucher des Hauptgottesdienstes, von Nebengottesdiensten ist keine Rede; die Feiertage nur Tage fleischlicher Lust und sinnlichen Wohlbehagens. Ein großer Theil, ja vielleicht noch immer der größere Theil unserer Geistlichen ist aus der Zeit des gewöhnlichen Rationalismus her. In den zwanziger und im Anfange der dreißiger Jahre in Halle vorzugsweise durch Gesenius und Wegscheider gebildet, ruhen sie aus auf den in der Zeit gesammelten Schätzen. Die Landesversammlung, in die jeder hineingewählt werden kann, er sei Christ, Jud, Heide, oder völliger Gottesleugner, übt eine kirchenregimentliche Thätigkeit. Dafür werden luth. Superintendenten als Inspectoren von Judenschulen verwendet.“ Paris, 8. April. Die Protestanten, zusammen etwa 1,500,000 Seelen, sind über ganz Frankreich zerstreut, aber sie dürfen keineswegs Schulen und Kirchen gründen, wo das Bedürfniß darnach sich geltend macht und sie die Mittel dazu besitzen, sondern nur wo der Präfect es für gut findet. Die Haltung der Regierung gegen die Protestanten hat fast den Charakter einer Verfolgung, und seit der Befehdung des Pabstes stehen sie unter noch strengerer Aufsicht als je, denn nichts fürchten die Tuilerien mehr als eine Entwicklung des Protestantismus, die durch ein Schisma in der kathol. Kirche sehr erleichtert würde. Hr. Rouland hat daher ein neues Reglement für die protestantische Kirche bearbeiten lassen, das darauf berechnet ist, jede Bildung neuer protestantischer Gemeinden zu verhindern, und noch mehr die Autonomie der bestehenden zu beschränken. Nie wird man in der Presse der disciplinirten Demokratie ein Wort der Unterstützung für die Protestanten finden; das ganze Wesen der Weltanschauung derselben ist der kaiserlichen Politik tief feindlich. Es geht aus diesen Verhältnissen hervor, daß der Bruch zwischen Klerus und Kaiserreich keineswegs auch nur die allergeringste Aussicht bietet, daß jetzt die Regierung endlich den so gerechten Beschwerden der protestantischen Bevölkerung Frankreichs abhelfen wird. Göttingen. Der bisherige Archidiakonus Dr. th. Wagemann ist zum ordentlichen Professor in der hiesigen theologischen Facultät ernannt worden. Hessen. Pastor Hofmann schreibt: „Eine Eingabe an unser Staatsministerium um staatliche Anerkennung und um Alles, was dazu gehört, ist damit beantwortet worden, daß aller Gottesdienst verboten worden ist, ja sogar das Abhalten von Hausgottesdiensten, wenigstens das Singen in den Häusern. Letzteres Verbot könnte freilich auch von dem weiter gehenden Eifer der Ortsbehörde in Gedern herrühren.“ — So wird auch im Hessenlande der Versuch gemacht, die wieder aufstehende lutherische Kirche zu unterdrücken. Daß doch die Behörden in Hessen nicht aus der Geschichte andrer Länder lernen, die vor ihnen daliegt! Aber sie sind blind, weil Gott will, daß die luth. Kirche überall, wo sie ersteht, unter Leiden und Kämpfen emporkomme. Dadurch soll sie geehrt und als Christi Braut erkannt werden. Darum seid getrost, Ihr Brüder in Hessen! die Streiche Eurer Widersacher sind lauter Liebesküsse Eures himmlischen Bräutigams, dadurch Er Euch absondert von der Welt und sich zu Euch bekennt. So erkennt Seine Gnade, wie Er Euch liebt, und beweiset Eure Gegenliebe dadurch, daß Ihr von Seiner Wahrheit getrost zeuget und, wie die heil. Apostel, Euch rühmet, wenn Ihr gewürdiget werdet, um Seines Namens willen Schmach zu leiden. (Ehler's Kirchenblatt vom 1. April.) Ueber Hessen schreibt ferner Münkel in seinem Neuen Zeitblatt vom 5. April: Das großherzoglich hessische Ordinationsformular, worauf die Geistlichen bei ihrer Anstellung verpflichtet werden, ist schon im vorigen Jahre bald nach dem Erlasse desselben im Zeitblatte besprochen und auf die unionistische Zweideutigkeit desselben hingewiesen. Die Sache steht noch immer, wo sie damals stand. Eine Eingabe der lutherischen Patrone im Juli vorigen Jahres ist im Februar dieses Jahres abschlägig beschieden. Das Kirchenregiment hält also noch immer in der hessischen „Landeskirche“ folgende bisher in der Kirchengeschichte unerhörte und in den deutschen Landeskirchen beispiellose Ungeheuerlichkeiten