# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1861_S198 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 198 Gottes Wort und Luthers Lehr. in öffentlicher Gemeinde von Gott gesetzt ist und von Gotteswegen handelt, nicht um sein und seines Standes, sondern der Kirche befohlenes Werk aus⸗ zuüben. Und diese Wahrheit will ich ohne alles Drehen und Deuten in einfältigem Sinne glauben und festhalten, wie sie aus Gottes Wort so un⸗ zählige Mal buchstäblich von unsern Symbolen, Luther und den alten Vätern ausgesprochen worden ist zu Trotz dem römischen Antichrist und allen von ihm stammenden falschen Ueberspannungen des Amtsbegriffs. Dazu helfe Gott uns Allen in Gnaden. So weit Brunn. Gegen seinen Aufsatz ist bereits im Mai⸗Heft der bezeichneten Zeitschrift eine Kritik von Pastor Crome in Rade vorm Walde erschienen, worin letzterer u. A. erklärt: „Wir sind einig darin, daß die Gemeine der Gläubigen die Schlüssel, jeder gläubige Christ das Schlüssel⸗ amt hat. Wir wollen einig darin sein, daß es demgemäß keinen eigenen Stand für das Schlüsselamt von sacramentaler Bedeutung in der Kirche gibt und geben darf. Aber ihr verletzt diese Wahrheit, weil ihr die vorhan⸗ dene Wirklichkeit des öffentlichen Amts durch einen vermeintlichen Befehl Christi erklären wollt . . ., statt daß ihr, die auf Gottes schöpferischer Einrichtung beruhende, natürliche Ordnung in der Welt erkennen solltet, aus welcher Gott seine Kirche nicht heraus⸗ hebt, in welcher er uns vielmehr durch das Evangelium sucht. Ich bin dir in Betreff des ersten Punktes so viel Dank schuldig, weil du es bist, der mich darin vom romanisirenden Abwege zur früheren richtigen Erkenntniß zurück gerufen hat, daß ich mit der Hülfe des HErrn im zweiten gern den Deinigen mir erwerben und dich von der Unnatur und Gesetzlichkeit, in die du dich hierin wider deine Art hast verschränken lassen, zur rechten evangelischen Freiheit und Wahrheit zurückführen möchte.“ Das Predigtamt in concreto leitet Crome so ernstlich „nicht aus einem speciellen neutestamentlichen Befehl“ ab, daß er schreibt: „Die Lehrgemeine unter ihrem Lehrer bildet ein rechtschaffenes sittliches Verhältniß, und das Lehramt an ihr ist ein in Got⸗ tes (nehmlich natürlicher) Ordnung begründetes, gerade wie die politische Gemeine und das obrigkeitliche Amt, das ist genug“. . . „Ich scheue mich nicht vor dem Bekenntniß, daß alles, was Wissenschaft treibt und lehrt, nach Gottes Willen, und der wahren Natur der Sache ein Stand und Orden, sein Gipfel und Krone aber die Lehrer und Hirten der Kirche sein sollen.“ Es ist dies offenbar nichts anderes, als potenzirter Höflingianismus. Noch greller übrigens führt, in einem der Kritik a. a. O. folgenden Aufsatz, Pastor Ebert in Danzig den Satz aus: „Daß der nach Augsb. Conf. 14. rite vocirte Pastor in seiner Unterschiedenheit von dem Träger der Augsb. Conf. 5. gemeinten Predigtamts“ (d. h. das alle Christen haben) „nichts als ein Product natürlicher Verhältnisse ist.“ Auf diesen ungeheuerlichen Aufsatz wird „Lehre und Wehre“ vielleicht bald zurück kehren.