# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1861_S197 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Gottes Wort und Luthers Lehr. 197 gehört, herabgewürdigt werde, während doch deutlich und bestimmt am Tage liegt, daß die Missourier nichts wollen, als nur das Princip, nehmlich die Schlüsselgewalt behaupten als das Eigenthum der Kirche, sie mit Luther und den Symbolen gründen auf das geistliche Priesterthum aller Christen und nicht auf ein besonderes Amtsmandat der Prediger. Inhaber des geist⸗ lichen Priesterthums der Christen aber sind doch fürwahr nicht Hans und Kunz oder der grobe Haufe, sondern die wahrhaft Gläubigen, d. i. die wahre und eigentliche Kirche. Und endlich: wenn die Missourier von Uebertragung des Amts auf den Einzelnen reden, der von „Gemeinschaftswegen“ absolvirt, tauft ꝛc.: so meint man, hier gehe nun vollends Alles durcheinander und das Predigtamt werde in den Koth getreten. In diesem Sinne schrieb mir noch kürzlich Br. Wolf: „von einem durch die Taufe allen gegebenen Amt, von einer Uebertragung des Amts Aller an den Einen will ich nichts wissen.“ Mir scheint hierbei Alles auf ein einfaches Mißverständniß hinaus zu laufen; wenn man von „Amt“ redet, so muß man streng unterscheiden zwischen Schlüsselamt und Pfarramt. Ersteres gehört der Kirche, letzteres den Pfarrern. Daß Beides aber nicht einerlei ist, das lehren auch die Mis⸗ sourier, und grade sie sehr scharf und bestimmt. Dafür darf ich mich nur auf das bekannte Buch von Walther (die Stimme unserer Kirche in der Frage von Kirche und Amt) berufen, in dem es Thesis 1 u. 2 vom Predigt⸗ amt heißt: „1. Das heilige Predigtamt oder Pfarramt ist ein vom Priester⸗ amt, welches alle Gläubigen haben, verschiedenes Amt. 2. Das Pre⸗ digtamt oder Pfarramt ist keine menschliche Ordnung, sondern ein von Gott selbst gestiftetes Amt.“ Diese Sätze sind ja wahrlich klar und deutlich genug geredet und dem Pfarramt seine Rechte und Ehren darin gewahrt. Daß die Missourier in Bezug auf die vorstehend erwähnten Lehrpuncte nichts Anderes meinen und wollen als Wahrheiten, die in der lutherischen Kirche je und je als unbestrittene Dinge gegolten haben, lehrt jeder Blick in ihre kirchlichen Zeitschriften.“ Brunn schließt also: Es gilt mir bloß den Kampf um die Wahrheit; es brennt mich in tief⸗ ster Seele die Uneinigkeit in der Lehre, die ich unter uns sehe, darum kann ich es nicht lassen, auch an meinem geringen Theile mit zu ringen, zu reden und zu zeugen von dem, was ich als Wahrheit erkannt habe. Was ich im Vorstehenden aber geschrieben, ist die Frucht heißen Gewissenkampfes; es ist mir ein Heiligthum des Glaubens, auf dem ich fest stehe, das ich als ein solches auch bekenne und bezeuge: so gewiß ich Christum habe und Er mein ist mit ganzem Verdienste, so gewiß bin ich auch ein König und ein Priester, der mit Christo durch den Glauben alle Macht und Gewalt hat im Himmel und auf Erden; so gewiß sind auch mein die Schlüssel des Himmel⸗ reichs; so gewiß glaube und bekenne ich, daß 1. darum und in diesem Sinne niemand, als die Kirche d. i. die Gemeinde der Gläubigen, alle Macht und Gewalt der Schlüssel hat; und 2. daß folglich nur in ihrem, der Kirche, Namen, d. i. in Uebertragung ihrer Rechte und Vollmachten der Amtsträger