# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1861_S182 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 182 Aus den Verhandlungen der rheinischen Conferenz lutherischer ꝛc. Priesterthums principiell gleichstellt. Jeder, der den heil. Geist hat, kann absolviren, aber nur von der Kirche als Gesammtheit weiß ich es, daß sie den heil. Geist hat, für die Gewißheit einer heilskräftigen Absolution bürgt also, daß der Einzelne, Laie oder Priester, zugleich im Namen der Gemein⸗ schaft, als deren Glied oder Beamter da steht, daß also des Einzelnen Abso— lution der Kirche Absolution ist. Der schönste und deutlichste Ausspruch Luthers hierüber ist mir in der Antwort an Bock Emser begegnet: „... so gib mir Antwort,“ schreibt Luther an diesen, „ihr selbst sagt allesammt, daß der Priester Meß halte und das Brod gebenedeie nicht in seiner, sondern in der ganzen Kirchen Person; dahin zwinget euch die Wahr— heit, euer Gewissen Noth und der ganzen Welt einträchtige Rede und Glauben, auf daß so der Priester recht fromm oder gläubig und würdig wäre, die Christenheit bestehe und würdig sei. Wer ist denn nun der rechte Priester? Der es thut als ein Knecht, oder der, in welches Per— son er es thut? Wer ist Pfaff, der das Werk thut und schickt, oder der Knecht, der es trägt und bringet? Der Priester ist ein Bote und Knecht in dem Werk, so muß je ein anderer der rechte Priester sein. Ich meine je, das sei klar genug beweiset, daß wir alle Priester sind, und diese Priester nicht anderlei Priester, sondern Knecht und Amtleute sind der gemeinen Priester⸗ schaft.“ Wie klar geht aus diesen Worten hervor, 1) daß die Kirche ver— möge des allgemeinen Priesterthums die eigentliche Priesterin oder der wahre Pfaff ist, der in allen Amtshandlungen der Pfarrer handelnd da steht, die Herrin, die eigentlich das Werk thut und den Knecht schickt, und 2) daß eben darin liegt die Kräftigkeit der Amtshandlungen, auch wenn der Amtsträger persönlich unwürdig ist, nicht in dem objectiven Mandat des HErrn, das auf dem Amt und Stand des Amtsträgers ruht, sondern darin, daß es die Kirche ist, die durch ihren Knecht handelt, die Kirche absolvirt mich, mag nun der Mund des Dieners, den die Kirche dazu gebraucht, der eines Würdigen sein oder nicht. Die Begründung der Schlüsselgewalt im allge⸗ meinen Priesterthum aller Gläubigen ist also grade das Mittel, um der Absolution ꝛc. auch aus dem Mund des Unwürdigen gewiß zu sein, nicht umgekehrt, wie die Gegner so oft äußern, daß gerade dieses die Gültigkeit der Schlüssel auch in der Hand und im Mund Ungläubiger, ein Beweis sei, daß die Kraft der Schlüssel nicht in dem Priesterthum ruhe, das nur der Gläubige habe. Der gläubige Christ und zwar ein jeder, kann die Schlüssel führen, werden wir mit Luther sagen müssen, aber wenn er es thut, so thut er es nicht blos in seinem Namen, sondern zugleich auch in der Kirche Na⸗ men, sein Werk ist zugleich auch der Kirche Werk; lügt das erstere, so doch unfehlbar nicht das letztere. —— Hier tritt am frappantesten die Differenz zwischen Luther und den Geg⸗ nern hervor; ich möchte es darum noch einmal recht scharf nebeneinander stellen: Die Gegner behaupten: die Schlüssel eines persönlich unwürdigen Kirchendieners sind kräftig um des objectiven auf dem Amt ruhenden, durch die Kirche vermittelten Mandats und Befehls vom HErrn willen.