# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1861_S181 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aus den Verhandlungen der rheinischen Conferenz lutherischer ꝛc. 181 dienet und alle Priester.“ So spricht Luther aufs bestimmteste aus, was obige Thesen sagen: die Kirche das eigentlich und principiell dastehende Subject, das die Sünde vergiebt, der Amtsträger nur der Kirche Mund und Geschäftsträger. Die Antithese aber, die hierbei Luther hat, ist offen⸗ bar nicht, daß man Beruf der Amtsträger etwa von des Papsts Weihe wollte abhängig machen, sondern vielmehr das, daß Beruf und Macht Sünde zu vergeben liegen solle im Amtsmandat eines oder mehrerer Einzel— nen, statt in der Kirche. So lange man aber dabei beharrt, der Befehl Christi „welchen ihr die Sünde vergebt,“ sei principiell und absolut nur ge⸗ redet zu Einzelnen, zu Aposteln und Amtsträgern, so bleibt wesentlich, was Luther bekämpft: nehmlich daß nicht die Kirche es ist, die absolvirt, sondern ein für alle mal bleiben die Amtsträger das Subject, von dem und zu dem gesagt ist: „welchen ihr“ ꝛc. Gegen Ende des Büchleins von der Beichte erklärt Luther aus den Sprüchen: Matth. 18 „höret er Dich, so hast Du Deinen Bruder gewon⸗ nen,“ Matth. 10 „wo zwei oder drei eins werden, was es ist, darum sie bit⸗ ten,“ und „wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind,“ warum jedes Trostwort, jede Absolution, von zwei oder drei versammelten Christen untereinander gesprochen, so kräftig sei, als handelte es Christus selbst. Denn weil Christus gegenwärtig ist, damit ist das gesprochene Wort aner⸗ kannt von ihm, bestätigt und bekräftigt, als ob es sein eigen Wort wäre. Aehnlich und in demselben Sinn spricht Luther im Schreiben an die zu Prag die Worte aus, nachdem er zuvor aus dem Spruch „wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind“ das Recht und die Gültigkeit einer von Laien gesprochenen Absolution dargethan hatte: „Es wäre denn, daß wir wollten Christo selbst das Recht und den Brauch der Schlüs— sel versagen, wenn er mitten unter zweien wohnt.“ Hier läßt uns Luther hineinblicken in den tiefen innern Grund seiner Anschauung von den Schlüsseln: in der Kirche, in der Gemeine der Gläubigen ist Chri— stus gegenwärtig, Er, der kraft des Glaubens und der Rechtfertigung mit all seinen Rechten und Gütern in Seinen Gläubigen wohnt, Er redet und handelt durch sie. Das zeigt zugleich, in welchem Sinn die Symbole ihre Thesis, die Schlüssel seien der Kirche gegeben, auf diesen nehmlichen Spruch gründen „wo zwei oder drei im Namen Jesu versammelt,“ nehmlich daß die Schlüssel principaliter lediglich an der unmittelbar der Kirche verheißenen Gegenwart Christi hangen, unangesehen von wem sie geübt werden, — kann es in der Ordnung geschehen, von den Amtsträgern, und fehlt's an diesen, von jedem Gliede der Gemeinschaft, in welcher Christus gegenwärtig ist, redet und handelt. Daß indessen Luther ganz fern ist der Kirche nur als einer „idealen“ Person oder Einheit Recht und Kraft der Schlüssel beizulegen, geht aus allen denjenigen seiner Aussprüche hervor, wo er jedem einzelnen gläubigen Christen die Fähigkeit und das Recht zu absolviren beilegt, so wie ferner daß er die Führung der Schlüssel allen andern Stücken und Werken des geistlichen