# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1861_S180 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 180 Aus den Verhandlungen der rheinischen Conferenz lutherischer ꝛc. sprechen extremer, sonst aber ihm fremder Grundsätze habe drängen und hin⸗ reißen lassen. Indessen ich habe mich überzeugt, durch eigenen Augenschein, daß diese Grundsätze nur die einfachen Principien sind, die all und überall von Anfang bis Ende bei Luther sich gelehrt und bezeugt finden. Nehmen wir beispielsweise, um meine obigen Thesen aus Luther zu erweisen, außer seinen direkten Streitschriften gegen das Papstthum, Luthers Schrift von der Beichte. Da erweist Luther zuerst aus Joh. 20, daß niemand Sünde verge⸗ ben könne, er habe denn den heil. Geist. „Hie ist beschlossen, daß niemand Sünde vergeben könne, er habe denn den heil. Geist.“ „Wo bleiben nun des Papsts Schlüssel? Ich meine sie müssen ihm entfallen, so hie klar stehet: es habe die Schlüssel nicht, denn der den heil. Geist habe.“ In diesen Wor— ten spricht also Luther zunächst ganz klar das Princip aus, daß principiell die Schlüssel nicht auf einem Amtsmandat beruhen, habe es nun der Papst oder sonst jemand, sondern sie hängen ihm davon ab, daß der Absolvirende den heil. Geist habe. „Doch wiederum, fährt Luther fort, sollte ich nun nicht ehe Vergebung meiner Sünden haben, der Beichtvater hätte denn den heil. Geist: wenn würde ich meiner Absolution gewiß? Antwort: da ist kein Zweifel an, daß niemand Sünde vergibt, denn der den heil. Geist habe, so gewiß, daß du und ich es wissen, wie die Worte Christi allhier überzeugen. Das ist aber niemand als die christliche Kirche, die Versammlung der Gläubigen; die hat allein diese Schlüssel, da sollt du nicht an zweifeln. Und wer ihm darüber die Schlüssel zueignet, der ist ein rechter abgefeimter Sacrilegus, Kirchenräuber, es sei Pabst oder wer es wolle.“ Hier also erklärt er ganz deutlich, in welchem Sinn er den Satz versteht eccl. habet claves, nehmlich so, daß die Kirche das Subject ist, das im Act der Absolution als Sündevergebend da steht, in so fern ich nur von der Kirche gewiß bin, daß sie den heil. Geist hat; und ganz consequent ist Luthern derjenige ein Kirchenräuber, der diese principiell und auf solche Weise allein der Kirche, (d. i. allen Gläubigen) zustehende Vollmacht und Thätigkeit raubt, und legt sie in ein Amtsmandat, das nur einzelne Personen haben, sei es Papst oder Pfarrer „wer es wolle!“ Im Fortgang erör⸗ tert nun Luther, in welchem Verhältniß der absolvirende Pfarrer zu der die Schlüssel habenden Kirche steht. „So sollt du thun, wie Christus sagt Matth. 16, wer einen Rechtfertigen aufnimmt in dem Namen eines Recht— fertigen, der wird eines Rechtfertigen Lohn empfangen. Also wenn ein Stein oder Holz mich könnte absolviren im Namen der christlichen Kirchen, wollte ich's annehmen; wiederum wenn mich der Papst im Namen seiner Gewalt in den obersten Chor der Engel versetzte, wollte ich beide Ohren stopfen und ihn für den größten Gotteslästerer halten. Er ist ein Knecht der Schlüssel, wie alle andern Priester, sie sind aber allein der Kirchen. Ein Herr mag leiden, daß sein Knecht sein Wappen führe, so fern er nicht ver— messe, daß das Wappen sein sei für allen Knechten und jedermann. Also ist nicht wahr, daß der Papst die Schlüssel habe, sondern allein die Kirche und er nicht; sondern sie allein bindet und absolvirt, darinnen er ihr