# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1861_S179 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aus den Verhandlungen der rheinischen Conferenz lutherischer ꝛc. 179 wesentlichsten Punkte zusammenzustellen, die mir als die ganz unzweifelhafte und fest begründete Meinung Luthers und der Väter dazustehen scheinen. 1. Wenn Christus spricht Joh. 20: „welchen ihr die Sünde vergebt,“ so bezeichnet Er damit nicht bloß Sich als den Sündevergebenden und die Amtsträger als die Organe und Vollstrecker Seiner, des HErrn Christi, Sündenvergebenden Macht und Thätigkeit, — sondern mit den Worten „welchen ihr“ ꝛc. bezeichnet Christus ein menschliches Subject, wel⸗ ches als handelnd und Sündenvergebend dasteht, so daß in dem Act der von Menschen gesprochenen Absolution zunächst nicht Christus, sondern diese Menschen es sind, welche Sünde vergeben und die Vollmacht haben, dieses zu thun, wobei wir glauben sollen, was diese Menschen thun, ist so gewiß, als handelte es Christus selber. 2. Dieses Sündenvergebende Subject im Act der von Menschen gesproche⸗ nen Absolution ist principaliter die Kirche, und ist dieses im eigentlichen Grund der Sinn des ecclesia habet claves. 3. Und zwar ist es „die rechte eigentliche“ Kirche, also die Gemeine der Gläubigen, welche die Schlüssel hat (wie auch die Symbole ganz offenbar immer nur diese rechte eigentliche Kirche meinen, „die das Priesterthum hat,“ wenn sie sagen, Chr. tribuit ecclesiae claves), woraus folgt, daß die Kirche die Schlüssel hat und führt als Braut, Priesterin und Königin mit Christo, wie dieses die stehenden Ausdrücke der Väter sind, — (nicht aber hat die Kirche die Schlüssel wegen und vermöge eines nur besondern und einzelnen Personen in ihr vom HErrn gegebenen Mandats oder Berufs, so daß in diesem Fall also die Kirche nur im uneigentlichen Sinn die Schlüssel haben würde, nehmlich so fern sie diese Personen, die Amtsträger, hätten.) 4. Die Amtsträger stehen folglich nur da als Vermittler, Mund und Or⸗ gan der Kirche, wenn sie uns die Absolution sprechen. Sie haben und führen die Schlüssel, (im Gegensatz zu den Laien) zwar in Gott geordneter und befohlener, doch nur in abgeleiteter Weise. 5. Specifisch lutherisch ist es zu sagen: im Act der Absolution ist es prin⸗ cipaliter die Kirche, welche Sünde vergiebt; specifisch römisch ist es zu sa⸗ gen, nur die Amtsträger sind es, vermöge des besondern blos ihnen gegebenen Mandats, Berufs oder Priesterthums. (Reformirte und pietistische An⸗ schauung ist es — könnte man wohl den Vätern zufügen —, nur Christum allein und unmittelbar als Sündevergebend sich vorzustellen). — Ich habe früher geglaubt, es wäre bloß das Schreiben Luthers an die zu Prag, in dem er von der Gewalt der Umstände gedrängt, sich zum Aus⸗