# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1861_S175 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Dr. Reynolds und der Lutheran Observer über ꝛc. 175 Gemeindeglieder, nicht bloß Examination, Licensur und Ordination zusteht, sondern auch die eigentliche Lehrzucht. Es sei diese letztere das Amt der ganzen Synode, deren Glieder sowohl Prediger als Zuhörer seien, und wenn sie von Predigern allein geübt werde, so sei dies eine Anmaßung und ein Eingriff in die Rechte der Synodalglieder aus der Hörerschaft, der gegen die Lehre der Kirche und die Schrift verstoße. Dies Recht werde dem Mini⸗ sterium oder den Predigern keineswegs durch die Ordination mitgetheilt, denn diese sei nur die öffentliche Bestätigung des durch die Gemeinde gesche⸗ henen Berufs, durch welchen schon vorher das Amt übertragen sei. Es sei dem Ministerium nur Examination, Licensur und Ordination im Namen und Auftrag der Synode zu lassen, aber so, daß das Examen in Gegenwart der ganzen Synode geschehe, und daß die Ordination nicht vor der Berufung von Seiten einer Gemeinde ertheilt werde, wie dies in der deutschen Praxis ist, sondern erst nachdem diese Berufung geschehen sei. Man sieht, daß Dr. Reynolds sich zur reinen Lehre vom Predigtamt bekennt, wiewohl er das Licenzwesen nicht fallen lassen will. Dagegen be⸗ hauptet nun der Observer vom 12. April in einer Kritik jenes Aufsatzes von Dr. Reynolds, daß zwischen Predigern und Zuhörern nicht bloß ein Unter⸗ schied des Amts sei, sondern daß dem Predigtamt gewisse Prärogativen und specifische Functionen zukommen. Wozu wäre sonst die Ordination? „Der Prediger, heißt es weiter, ist als ein Glied der christlichen Kirche den Laien völlig gleich, aber in seinem Amtscharakter ist er von ihnen verschieden, oder das Amt ist nichts. Der Präsident der Vereinigten oder Conföderirten Staaten hat als Bürger keinen Anspruch auf größere Achtung und seine Privathandlungen sind von keiner größeren Wichtigkeit als die irgend eines andern Bürgers, aber wenn er in sein Amt eingesetzt ist und seinen Eid abgelegt hat, dann sind seine Amtshandlungen mit einer Autorität und Kraft bekleidet, welche nur durch das Amt mitgetheilt werden kann. Ebenso ist es mit dem christlichen Prediger.“ Der Observer lehrt also, daß erst durch den in der Ordination mitgetheilten Amtscharacter das Wort Gottes und die Sacramente kräftig und wirksam werden. — Auf die Stelle aus Luther, worin derselbe sagt, daß ein Haufe Christen, der auf eine einsame Insel verschlagen würde, sich selbst einen Prediger wählen und weihen dürfe, solle man, meint der Observer, keinen zu großen Werth legen und deshalb nicht die Prärogativen des geistlichen Amts leugnen, obgleich er selbst eine höchst merkwürdige Geschichte von einem gewissen Adams erzählt, welche ein Beispiel zu jenem Ausspruch Luther's ist, und zugleich die wunderbare Kraft des göttlichen Worts, ohne alle Ordination und Amtscharacter, in erbau⸗ licher Weise darthut. Adams nämlich und seine Genossen hatten sich der Meuterei auf einem englischen Schiffe schuldig gemacht und waren auf der Pitcairn Insel gelandet, nachdem sie den Capitän und Steuermann in Boote gesetzt und den Wellen überlassen hatten. Jene Matrosen waren keine got⸗ tesfürchtige Leute. Sie hatten so lange Streit mit einander, bis alle getödtet waren, außer Adams. Dieser begann nach dem Tode seiner Freunde über